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Auszug - Bebauungsplan Nr. 16(n) 2. Änderung - Industriegebiet, Klamperesch - im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0532-01 Bebauungsplan Nr. 16(n) 2. Änderung - Industriegebiet, Klamperesch - im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0532-01 und bittet Frau Witt um nähere Erläuterungen.

Frau Witt stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und betont zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, dass sämtliche Belange gerecht untereinander sowie gegeneinander abgewogen wurden, jedoch der Belang der gewerblichen Entwicklung und der Sicherung der Arbeitsplätze ein hoher Stellenwert zugesprochen werde.  Zu den privaten Stellungnahmen führt sie aus, dass die gewählte Dimensionierung der Wendeanlage der RASt 06 entspreche und darüber hinaus eine weitere Pufferzone freigehalten werde, sodass ausreichend Fläche zum Wenden eingeplant wurde. Weiterhin werde der Verkehr im Bereich der Wendeanlage vermutlich nicht zunehmen, da der Verladebereich des Großhändlers im südlichen Bereich des Grundstückes errichtet werde. Auch hätten Anlieger einer Straße keinen Anspruch auf eine konkrete Erschließungsvariante. Zu den Telekommunikationsleitungen erläutert Frau Witt, dass die Telekom ein neues Kabel verlegen werde, dass dem Stand der Technik entspreche und somit keinesfalls Verschlechterung erwartet werde.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel antwortet Herr Hinrichs, dass der Bebauungsplan keine Höhenbegrenzung vorsehe. Im Bebauungsplan werde eine Baumassenzahl (umbauter Raum pro Quadratmeter Grundstücksfläche) festgesetzt. Es sei von einem ähnlichen Baustil auszugehen wie die Bestandsbauten.

Ratsherr Drieling erkundigt sich, ob bereits Gespräche mit den privaten Einwendern stattgefunden hätten.

Herr Leffers berichtet, dass ein Gespräch mit dem Tiefbauunternehmen noch anstehe und in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses berichtet werde. Den übrigen Einwendern seien in  persönlichen Gesprächen und teils Telefonaten bei/vor der Abgabe der Stellungnahme die grundsätzlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erörtert worden.

Ratsherr Rowold bittet um Ergänzung der Planunterlagen bzgl. der Aussagen zum ÖPNV. Die Bürgerbuslinie 359 würde ebenfalls die Haltestelle „Fikensolterfeld“ bedienen.

Ratsherr Rust merkt an, dass die privaten Belange beachtet würden, jedoch die Interessen des Großhandelsbetriebes bei der Abwägung schwerer wiegen würden.

Nach kurzer Abstimmung der Ausschussmitglieder wird Herrn Jutsch, Anwohner des ‚Sternkamps‘, die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Herr Helmut Jutsch trägt vor, dass seine Familie bereits seit 47 Jahren in dem Gebiet ansässig sei und seit dem die Straße nutze. Der Wegfall der kürzeren Erschließung sei nicht hinzunehmen und bedeute ein Wertverlust der Immobilie. Weiterhin führt er die Firma ‚Hoklatherm‘ in Apen an, die ebenfalls eine Verkehrsfläche nutzen würden, diese jedoch auch von der Öffentlichkeit befahren werden könne, obwohl beidseits der Straße Gewerbe ausgeführt werde.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Stellungnahme und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 16(n) 2. Änderung - Industriegebiet, Klamperesch - im Verfahren nach § 13a BauGB - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung  nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 124. Berichtigung angepasst.
 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig