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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 16(n) 2. Änderung - Industriegebiet, Klamperesch - im Verfahren nach § 13a BauGB - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 124. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wird vom 05.02.2019 bis einschließlich zum 06.03.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung wird das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten. Die Tabelle wird entsprechend kurzfristig vor der Ausschusssitzung bereitgestellt.
Es darf jedoch bereits darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Westerstede im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland als Mittelzentrum dargestellt ist. In diesem ist die Stadt als Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten ausgewiesen. Zur Sicherung und Erweiterung vorhandener Arbeitsstätten ist eine vorausschauende Flächenvorsorge zu betreiben. Für bereits ansässige Unternehmen sind im Rahmen der Bestandspflege die räumlichen Voraussetzungen für die Modernisierung von Gebäuden und Produktionsanlagen sowie zur Umstellung auf neue Produktionsinhalte zu schaffen sowie Möglichkeiten zur vorausschauenden Standortsicherung zu nutzen. Mit dem Planungsziel der Weiterentwicklung und des Ausbaus des Betriebes an dem bereits langfristig bestehenden Standort wird zum einen ein entsprechendes Angebot an Arbeitsplätzen erhalten und geschaffen sowie zum anderen langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Großhandels gesichert. Der Ausbau und die Sicherung von Wirtschaftsstrukturen für die Stadt Westerstede und das Umland sind somit wesentliche öffentliche Belange, denen im Rahmen der Bauleitplanung Rechnung getragen werden muss. Auch erweist sich der Standort im unmittelbaren Anschluss an die vorhandenen Betriebsgebäude hinsichtlich seiner Vorprägung sowie der vorhandenen verkehrlichen und technischen Infrastruktur als äußerst geeignet für dieses Vorhaben. Auch trägt das Vorhaben den Belangen des Umweltschutzes und des Naturschutzes bei, indem die Inanspruchnahme von Freiflächen vermieden wird. Die Planung wird somit in besonderem Maße den raumordnerischen und den städtebaulichen Zielvorgaben gerecht.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und als Verkehrsfläche dargestellt. Im Zuge der 124. Berichtigung werden die Darstellungen entsprechend der vorgesehenen Überplanung der Straßenverkehrsfläche und der Änderung im nördlichen Geltungsbereich mit der Anlegung eines Wendeplatzes angepasst.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.
Ergänzung 08.03.2019 Es sind drei private Stellungnahmen eingegangen, die die Auswirkungen des Wegfalls der Straßenverkehrsfläche zum Inhalt haben. Hier wird auf die o.g. städtebaulichen Belange und auf die als Anlage beigefügte nichtöffentliche Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschläge verwiesen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen angefertigt, die als Anlage beigefügt ist
Finanzielle Auswirkungen:Planungskosten ca. 8.000 Euro, Produktkonto: 51120.427100 Öffentliche Bekanntmachungen ca 500 Euro, Produktkonto: 51120.443100 Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen öffentlich (nachgereicht am 08.03.2019) Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen nicht öffentlich (nachgereicht am 08.03.2019)
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