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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0564 und bittet Herrn Weydringer um nähere Erläuterungen. Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert, dass durch den Neubau und den Umzug des Baustoffzentrums ZIESE GmbH & Co. KG an die Carl-Benz-Straße bei dem Standort des Hagebaumarktes an der Langebrügger Straße, Hüllstede, Potentiale für eine Neuorganisation und Umstrukturierung des Grundstückes sowie des Sortimentsangebotes eingetreten seien. Konkret sei die Verlagerung des Gartencenters in die Halle des bisherigen Baustoffzentrums und die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten geplant. Die Verkaufsfläche würde sich um etwa 500qm erweitern. Insofern sei eine raumordnerische Untersuchung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den landesraumordnerischen Vorgaben zu Einzelhandelsgroßprojekten erforderlich. Die frühzeitige Einbindung des Dorfes über den Ortsbürgerverein sei von wichtiger Bedeutung, um die Bürgerinnen und Bürger ‚mitzunehmen‘. Die erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen würden in den nächsten Monaten erstellt und in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt. Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage von Ratsherrn Rust erläutert Herr Weydringer, dass für das nebenstehende Wohnhaus an der ‚Langebrügger Straße‘ kein Planungsrecht bestehe und insofern als im Zusammenhang bebauter Ortsteil angesehen werden könne und somit gleichzusetzen sei mit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes/Außenbereich.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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