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Vorlage - 19/0564  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Durch den Neubau und den Umzug des Baustoffzentrum ZIESE GmbH & Co. KG an die Carl-Benz-Straße sind bei dem Standort des Hagebaumarktes an der Langebrügger Straße, Hüllstede, Potentiale für eine Neuorganisation und Umstrukutierung des Grundstückes sowie des Sortimentsangebotes eingetreten.

 

Konkret sind die Verlagerung des Gartencenters und die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten geplant. In einem ersten Vorgespräch mit dem Landkreis Ammerland wurden die Belange der Raumordnung, Oberflächenentwässerung, des Verkehrs und des Naturschutzes sowie die Lärmaspekte bereits thematisiert.

 

Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 70A – Hofstelle Claus, Rechtskraft 1997, weist ein Sondergebiet „Bau-, Heimwerkermarkt und Gartencenter“ aus und setzt darüber hinaus keine Sortimentsbegrenzungen fest. Dies ist jedoch gerade Intention und Beschlusslage des Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Westerstede, Sortimente von großflächigem Einzelhandel zu steuern, um so die Innenstadt und die städtebaulich integrierte Lage zu schützen. Insofern ist eine raumordnerische Untersuchung des Vorhabens im Hinblick der Sortimentserweiterung vorzunehmen. Der Vorhabenträger hat für diese Betrachtung bereits ein Fachbüro beauftragt. 

 

Das Verfahren wird nach §13a BauGB durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen und der Flächennutzungsplan im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und zunächst eine informelle Bürgerbeteiligung des Dorfes über den Ortsbürgerverein durchzuführen. Bei dieser vorgezogenen Information sollen bereits die jetzt bekannten Rahmenbedingungen vor Beginn des offiziellen zweistufigen Beteiligungsverfahrens erörtert werden.

 

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den südöstlichen Bereich des Plangebietes erforderlich, da hier bisher lediglich eine Mischbaufläche dargestellt ist.

 

In der Ausschusssitzung wird das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro, HWPlan, Bockhorn, das Vorhaben weiter erläutern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Umfang der finanziellen Auswirkungen lässt sich derzeit noch nicht konkret ermitteln. Die Beteiligung des Vorhabenträgers an den Planungskosten wird angestrebt.

Planungskosten etwa 15.000 bis 20.000 Euro.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
19/0564   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-01   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-02   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-03   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter -Verfahrensbeschluss - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage