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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0566 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Ausführungen. Herr Hinrichs erläutert, dass in den vergangenen Ausschusssitzungen intensiv über das Thema der innerstädtischen Gestaltung diskutiert wurde und für den Innenstadtkern bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Durchführung städteplanerischer und gestalterischer Maßnahmen gefasst worden sei. Nunmehr sollte für einen größeren Bereich der Innenstadt ebenfalls ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die Überprüfung und ggf. Regelungen zur Höhenentwicklung und teilweise auch örtliche Bauvorschriften beinhalten sollte. Aufgrund des Alters und der Bausubstanz vieler Bestandsgebäude insbesondere in älteren Siedlungsbereichen, der guten „Verwertbarkeit“ der Grundstücke sowie der allgemeinen baulichen Entwicklung sei zu erwarten, dass in nächster Zeit der Trend zur baulichen Verdichtung mit Mehrfamilienhäuser in gewachsenen Einfamilienhausgebieten auch in Westerstede zunehmen werde. Aus diesem Grund sollte die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen nunmehr näher betrachtet werden. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung werde in den kommenden Sitzungen des Bauausschusses in Zusammenarbeit mit dem beauftragten mobilen Gestaltungsbeirat stattfinden. Vom Geltungsbereich sollten Gewerbegebiete, das Krankenhausgelände sowie der Orchideenkamp ausgenommen werden. Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder. Frau Harms-Abeln erkundigt sich, inwiefern der beschriebene Trend aufgehalten und bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen geschaffen werden kann. Herr Leffers erklärt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestehe, wenn die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten würden. Die zweigeschossige Bauweise sei recht flächendeckend im innerstädtischen Bereich ausgewiesen, sodass die Verwaltung kaum eine Handhabe habe, hier steuernd einzugreifen. Durch den Aufstellungsbeschluss müssten Bauherren mit der Verwaltung über die Gestaltung des Bauvorhabens sprechen; formalrechtlich könnte die Stadt einen Bauantrag sogar über die Baugenehmigungsbehörde zurückstellen lassen. Die konkreten Ergebnisse der kommenden Beratungen seien jedoch noch offen. Herr Bürgermeister Groß ergänzt, dass das Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises dem Kreistag zur Beschlussfassung vorliege und die Ergebnisse sowie die daraus ergebenen Handlungsempfehlungen in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Sozialausschusses beraten würden. Ratsherr Kroon fügt hinzu, dass aufgrund des vorgenannten Konzeptes eine Förderfähigkeit für private Investoren möglich sei, die sozialverträgliche Mietpreise anböte. In einer kurzen anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass die Einbindung des Gestaltungsbeirates befürwortet wird.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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