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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0572 und bittet Ratsherrn Töpfel um nähere Ausführungen. Ratsherr Töpfel erläutert die Intention des Antrages und betont, dass die Waldfläche ein ortsbildprägendes Gestaltungselement darstelle. Aufgrund dieser Bedeutung und der seines Erachtens nach hohen Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Waldfläche und des Bahnhofes sollte der Gestaltungsbeirat den Bebauungsplan begutachten, bevor auf dem Gelände verändernde Maßnahmen getroffen würden. Deshalb wirbt er dafür, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen und stattdessen das Gesamtvorhaben inkl. Bebauungsplan zu betrachten. Herr Leffers erklärt die einzelnen zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14W – Alter Bahnhof. Im Anschluss daran ergibt sich eine kurze Diskussion, in der mehrere Ratsmitglieder die Vorteile des Bebauungsplanes hervorheben. Die Einbindung des Gestaltungsbeirates bei der Beurteilung der Objektplanung wird einhellig befürwortet.
Sodann lässt der stellv. Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschlussvorschlag an den Rat: b) Der Gestaltungsbeirat wird im Zuge der Objektplanung beteiligt.
Abstimmungsergebnis: a) mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen. b) mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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