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Die Ausschussvorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0545 zur Diskussion. Ratsherr Schmidt-Berg schlägt vor, die Beratung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Vor einer Diskussion sollte zunächst ein Vertreter der Jägerschaft eingeladen werden, um dem Ausschuss die wahrgenommenen Aufgaben vorzustellen und den Antrag zu begründen. Ratsherr Oeltjen empfindet es einerseits nachvollziehbar die Jägerschaft einzuladen und vor einer Beschlussfassung anzuhören. Andererseits sei dies seines Erachtens aber einseitig und in der Öffentlichkeit nicht gut angesehen. Um Diskussionen und Unmut zu vermeiden plädiere er dafür, dann auch gleich Vertreter der privaten Hundehalter einzuladen und anzuhören. Nach Auffassung von Ratsfrau Welter müsse zwischen Jägern mit speziell ausgebildetem Jagdhund verbunden mit speziellen Aufgaben für das Gemeinwohl und privater Hundehaltung unterschieden werden. Sie könne dem Antrag von Ratsherrn Schmidt-Berg zustimmen. Ratsherr Hots stimmt Ratsfrau Welter zu und unterstützt den Antrag. Jagdhunde erhielten eine spezielle Ausbildung und werden z.B. bei einem Verkehrsunfall eingesetzt, um das verletzte Wild zu bergen. Der Jägerschaft sollte vor einer Beschlussfassung die Möglichkeit gegeben werden, die wahrgenommenen Aufgaben einmal darzustellen. Auch Ratsherr Rust steht dem Antrag positiv gegenüber. Er verweist allerdings auch auf frühere Diskussionen zum Thema Hundesteuer. Zu Bedenken sei, dass die Hundesteuer 50 € im Jahr für einen Hund betrage. Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, welcher Arbeitsaufwand durch Sonderregelungen im Rathaus entstehe. Er lehne eine Komplizierung der Vorgänge ab. Nach Auffassung von Ratsherrn Harms dürfe nicht leichtfertig eine weitere Ausnahme beschlossen werden. Es gehe nicht um 50 € Hundesteuer. So viele Hunde würden nicht unter die Regelung fallen. Dies sei im Haushalt sicherlich zu verkraften. Allerdings werde seines Erachtens ein falsches Signal gesetzt. Es gäbe wieder eine Ausnahme mehr zu den bereits vorhandenen Ausnahmeregelungen für Blindenhunde, Rettungshunde etc. Wenn nun ein ausgebildeter Jagdhund ebenfalls von der Hundesteuer befreit werden solle, dann sei dies gut zu überlegen. Daher sollte vor einer Beschlussfassung die Jägerschaft zunächst eingeladen und angehört werden. Da der Antrag von der Jägerschaft gestellt worden sei, seien seines Erachtens aber keine weiteren Personen einzuladen und zu hören. Herr Gerstenkorn merkt an, das entscheidend sei, ob es sich um private Hundehaltung für Freizeitzwecke oder Hundehaltung für die Wahrnehmung von Aufgaben für die Allgemeinheit handele. Unter diesen Gesichtspunkten sollte die Jägerschaft die wahrgenommenen Aufgaben darstellen. Sodann wird abgestimmt.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 9 JA-Stimmen 2 Enthaltungen
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