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Unter Verweis auf die Beschlussvorlage-Nr. 19/0574 erteilt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, dem Kämmerer das Wort. Kämmerer Busch informiert, dass die Festlegung von Rahmenbedingungen für den Haushalt 2020 mit dem Ziel erfolge, eine Verschlechterung des Haushaltes zu vermeiden. Erfahrungsgemäß würden im Laufe des Jahres 2019 weitere Beschlüsse gefasst, die sich auf das Ergebnis des Haushaltes 2020 auswirken würden. Nach dem derzeitigen Planungsstand ergäbe das ordentliche Ergebnis 2020 in der Planung einen Fehlbedarf von -206.700 €. Er sei jedoch zuversichtlich, dass der Haushaltsausgleich 2020 im ordentlichen Ergebnis gelingen könne, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten würden. Da das außerordentliche Planergebnis 290.600 € betrage, ergebe sich für das Planjahr 2020 ein Jahresergebnis in Höhe von 84.200 €. Sodann stellt er die Budgetübersicht vor und erläutert, dass sich die Fachausschüsse innerhalb des jeweiligen Budgets bewegen würden. Maßgabe sei, eine Budgetverschlechterung zu vermeiden. Budgetabweichungen seien zu kommunizieren, da das haushaltswirtschaftliche Ziel nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Im Folgenden geht er auf die Investitionsplanung ein. Hier seien Perspektivzahlen eingeplant worden. Man sei sich der Verantwortung bewusst, dass auch die Bereiche Straßenbau und Grunderwerb nicht vernachlässigt werden dürften. Eingeplant worden seien auch bereits zwei Fahrzeugbeschaffungen für den Baubetriebshof. In den letzten 2 Jahren habe man sich bemüht das Investitionsvolumen von 4,5 Mio. € nicht zu überschreiten. Das Jahr 2020 sei planerisch diesbezüglich ausgeschöpft. Er weist jedoch darauf hin, dass in den nächsten 3 Jahren insgesamt ein Planungsspielraum von 2.944.500 € für Investitionen vorhanden sei. Es sei daher sinnig, sich planerisch Gedanken über den Perspektivzeitraum zu machen. Im Fazit sei festzustellen, dass die Planung von Investitionen zukunftsorientierter und auch nach der Realisierbarkeit der Maßnahmen gestaltet werden müsse. Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich, ob hinsichtlich Fahrzeugbeschaffung auch die Möglichkeit des Leasings in Betracht gezogen werde. Kämmerer Busch antwortet, dass bei der Fahrzeugbeschaffung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung immer die Möglichkeit des Leasings geprüft werde. Es sei abzuwägen, ob Leasing in Betracht komme. Bei einem Kauf verbleibe das Fahrzeug bei Stadt, während ein geleastes Fahrzeug eventuell nach Ablauf der Leasingdauer zurückzugeben sei. In dem Fall stünde man dann ohne Fahrzeug da und habe möglicherweise Leasingraten in Höhe des Kaufpreises gezahlt. Ergänzend wird von Ratsherrn Hots angemerkt, dass Leasing oft nur steuerliche Vorteile brächte, wovon die Stadt meist nicht profitieren könne. Ratsherr Kroon äußert, dass seine Position zum Haushalt bekannt sei und er eine Deckelung der Investitionen für falsch halte. So sei aktuell im Sozialausschuss ein weiterer Bedarf an Kitagruppen festgestellt worden. Hier bestehe ein Rechtsanspruch und man müsse agieren und dies in die Planung aufnehmen. Seiner Meinung nach seien die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur zu leisten und müssten deshalb auch entsprechend eingeplant werden. Nach Meinung von Ratsherrn Rust sei man insgesamt mit der Deckelung der Investitionen auf dem richtigen Weg. Sicherlich sei die Höhe der Deckelung von Zeit zu Zeit auch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Eine klare Linie und Zielvorgabe sei jedoch wichtig. Hinsichtlich der Einrichtung weiterer Kitagruppen sollte man auch alternative Formen der Finanzierung bzw. andere Modelle prüfen und in Betracht ziehen. Ratsherr Harms weist darauf hin, dass im Sozialausschuss lediglich beschlossen worden sei, den Bedarf und die Einrichtung weiterer Kitaplätze zunächst zu prüfen. Seines Erachtens befände man sich auf dem richtigen Weg. Es sei das erste Mal, dass verwaltungsseitig Rahmenbedingungen und eine Zielvorgabe vorgeschlagen werden. Diese seien sicher noch nicht optimal, jedoch ein erster Schritt, der unterstützt werden müsse. Es werde ein Budget zur Verfügung gestellt in dessen Rahmen man sich bewegen könne. Da bei Mehrbedarfen die Deckung aus dem Gesamthaushalt erfolge, habe dies zwangsläufig Minderausgaben in anderen Bereichen zur Folge. Aus diesem Grund sollte ein Mehrbedarf im Haushaltsausschuss mit Begründung beantragt werden. Deshalb beantrage er zu Punkt 2 der Rahmenbedingungen den letzten Satz durch den folgenden Wortlaut zu ersetzen „Mehrbedarfe sind mit Begründung dem Haushaltsausschuss vorzulegen.“ Weiterhin sollte bei Punkt 3 der Rahmenbedingungen die Passage „zur Kenntnis genommen“ gestrichen werden. Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich ebenfalls weiterhin für eine Deckelung der Investitionen aus. Zukünftige Investitionen seien in den Zeitstrahl aufzunehmen. Auch der mögliche Neubau einer Kindertagesstätte werde sich dann in der Investitionsplanung wiederspiegeln. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Rahmen der Priorisierung Lösungen gefunden werden. Ratsherr Kroon erwidert, dass bereits 2019 hinsichtlich der Kitaplätze ein Mehrbedarf gemeldet worden sei und der Druck diesbezüglich bereits in diesem Jahr bestehe. Daher sei kurzfristig über den Neubau einer Kindertagesstätte nachzudenken. Deshalb bitte er darum, dies bereits auch 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen. Frau Hinrichs erinnert daran, dass es hier zunächst um die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2020 und die Festlegung von Haushaltsgrundwerten gehe. Es handele sich lediglich um vorläufige grobe Planzahlen. Man befände sich noch am Anfang des Jahres und die Ergebnisse der Fachausschüsse seien abzuwarten. Am Jahresende sei dann eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen. Dann lägen eventuell auch bereits belastbare Zahlen für einen möglichen Neubau einer Kindertagesstätte vor. Die Planung eines Neubaus dauere bekanntlich seine Zeit und eine Planungs- und Bauphase müsse sowieso überbrückt werden. Der Druck bestehe deshalb so oder so. Ratsherr Rösner stimmt Frau Hinrichs zu. Nach seinem Dafürhalten mache es Sinn, ein Budget zur Verfügung zu stellen. Seine Gruppe unterstütze die vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung und könne auch den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Ratsherr Harms merkt hinsichtlich des Mehrbedarfes an Kitaplätzen an, dass nicht geplant werden könne, wenn noch keine Zahlen bekannt seien. Es sei allenfalls denkbar, dass die Maßnahme bereits in der Investitionsplanung genannt werde. Anstelle der Plansumme könne ein Fragezeichen dargestellt werden bis Daten vorliegen. Später könne das Fragezeichen dann durch Zahlen ersetzt werden. Auch Ratsfrau Welter unterstützt die vorgeschlagenen Rahmenbedingungen. Sorge bereite ihr die später vorzunehmende Priorisierung. Es sei zu befürchten, dass dies zu Lasten des Straßenbaus und Grunderwerbs erfolgen werde. Insofern könne sie die Einwände der SPD nachvollziehen. Kritisch angemerkt wird von Ratsherrn Oeltjen, dass 2 größere anstehende Investitionen, nämlich die Digitalisierung der Schulen sowie der Breitbandanschluss der Gewerbegebiete, im Investitionsprogramm fehlten. Kämmerer Busch bestätigt dies. Er weist aber darauf hin, dass diesbezüglich noch keine belastbaren Planzahlen vorlägen. Es schließt sich eine weitere Diskussion an und die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, ruft in Erinnerung, dass es hier zunächst um die Festlegung der Rahmenbedingungen gehe und noch nicht um die konkrete Planung. Sie hält fest, dass Konsens bestehe Punkt 2 und 3 wie beantragt zu ändern. Sodann folgt die Abstimmung.
Beschluss: Der Rat der Stadt Westerstede beschließt, dass die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Rahmenbedingungen geführt werden:
1)Die Haushaltsberatungen werden in den nächsten Monaten mit dem Ziel verfolgt, den Ergebnishaushalt 2020 und Folgejahre ausgeglichen zu gestalten.
2)Die Fachamtsbudgets werden zur Kenntnis genommen. Die Fachausschüsse können in den Haushaltsberatungen darauf zurückgreifen. Mehrbedarfe sind mit Begründung dem Haushaltsausschuss vorzulegen.
3)Das fortgeführte Investitionsprogramm wird weiter fortgeschrieben.
4)Die Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2020 nicht den im Haushaltsplan 2019 genannten Wert in Höhe von 2.437.100 € überschreiten.
Abstimmungsergebnis: 9 JA-Stimmen
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