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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 4.2. der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2019. Anmerkungen oder Hinweise ergehen nicht.
Beschluss: Von der Straße „Sternkamp“ wird für die nachfolgend beschriebene Teilstrecke die Einziehung gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes mit sofortiger Wirkung angeordnet:
östlicher Bereich: Länge ca. 158m, betroffenes Flurstück: Teilbereich des Flurstücks 105/9 der Flur 49, Ausbauzustand: Asphaltstraße mit Nebenanlage Anfangspunkt: südwestliche Ecke Flurstück 105/3 der Flur 49, Gemarkung Westerstede Endpunkt: nordwestliche Ecke Flurstück 105/65 der Flur 49, Gemarkung Westerstede Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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