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Beschlussvorschlag:Von der Straße „Sternkamp“ wird für die nachfolgend beschriebene Teilstrecke die Einziehung gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes mit sofortiger Wirkung angeordnet:
östlicher Bereich: Anfangspunkt: südwestliche Ecke Flurstück 105/3 der Flur 49, Gemarkung Westerstede Endpunkt: nordwestliche Ecke Flurstück 105/65 der Flur 49, Gemarkung Westerstede
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 19.11.2018 wurde über das Vorhaben der Fa. Harms Import & Vertriebs GmbH & Co. KG, Sternkamp 18 berichtet, wonach aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Erweiterung des Betriebes erforderlich sei. Dafür soll zur optimalen Ausnutzung der vorhandenen und zusätzlich erworbenen Flächen ein Teilbereich der im Gewerbegebiet umlaufenden Straße Sternkamp in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das für die Inanspruchnahme der betroffenen Teilstrecke notwendige Entwidmungsverfahren einzuleiten.
Nach § 8 des Nds. Straßengesetzes soll eine Straße vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen. Die Absicht der Einziehung ist dabei grundsätzlich mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss ist unter Berücksichtigung der gegebenenfalls eingegangenen Stellungnahmen ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
Bei der gewidmeten Straße „Sternkamp“ ist die Teileinziehung der im Beschlussverschlag beschriebenen Teilstrecke aufgrund fehlender bzw. entbehrlicher Verkehrsbedeutung angedacht:
Die Ankündigung der Einziehung der genannten Teilflächen wurde am 01.12.2018 in der NWZ veröffentlicht und anschließend drei Monate zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit sind keine direkten Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 (n), 2. Änderung Industriegebiet Klamperesch, gab es im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwei Stellungnahmen von Anliegern, die sich inhaltlich auch auf die Verkehrsführung und somit Widmung der Straße Sternkamp beziehen. Insoweit kann die zum dortigen Verfahren vorgenommene Abwägung auch für die Entwidmung herangezogen werden und wird dann auch Abwägungsgrundlage für diesen Beschluss. Des Weiteren gab es lediglich eine Anfrage eines nicht betroffenen Anliegers am Sternkamp.
Wesentliches Entscheidungsmerkmal über eine Entwidmung ist das Vorliegen einer Verkehrsbedeutung. Sicherlich hat der Sternkamp in Gänze mit der umlaufenden Straße eine verkehrliche Nutzung. Die Erreichbarkeit und öffentliche Erschließung aller Anlieger im Gewerbegebiet wird jedoch durch die Einziehung der Teilstrecke nicht gefährdet. Die vorher im Kreis führende Straße Sternkamp wird lediglich zu einer Sackgasse geändert, wodurch die hinteren privaten Wohngrundstücke einen rd. 400m längeren Anfahrtsweg erhalten, das Unternehmen Matthäi einen rd. 160m längeren. Für alle anderen Anlieger ändern sich die Wegelängen nicht. Insoweit ist eine alleinige Verkehrsbedeutung für die nunmehr einzuziehende Teilstrecke nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
- Mit der Einziehung der Teilstrecken entfällt die Straßenbaulast der Stadt Westerstede für die genannten Bereiche, woraus sich entsprechende Einsparungen im Rahmen der Straßen- und Wegeunterhaltung ergeben werden.
Anlage/n:
- Lageplan
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