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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 4.6.2 der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2019. Ratsherr Nee berichtet, dass die UWG dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Allerdings weist er darauf hin, dass bereits vor einigen Jahren u. a. bei den sanitären Anlagen Sanierungsbedarf festgestellt worden sei. Er bitte daher darum, die zukünftigen Pächter des Platzes entsprechend zu unterstützen. Gute Besucherzahlen seien schließlich auch für die Stadt Westerstede vorteilhaft. Ratsherr Harms wendet ein, dass sich diese Ausführungen anhören würden, als wolle die Stadt nicht investieren. Dies sei allerdings nicht der Fall. Der Bedarf müsse aber im ersten Schritt konkret beziffert werden. Nach Bedarfsabstimmung könne man entsprechende Mittel in die Finanzplanung aufnehmen. Ratsherr Berg berichtet von dem überzeugenden Konzept der zukünftigen Pächter. Die Privatisierung der Anlage sei nach den vorangegangenen Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der richtige Schritt. Attraktivität und Servicequalität würden steigen. Ratsherr Lukoschus spricht sich ebenfalls für die Privatisierung aus. Man habe motivierte Betreiber gefunden, die bereit seien, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Die Stadt dürfe die zukünftigen Pächter nicht alleine lassen, Eigentum verpflichte. Ratsherr Nee nimmt Bezug auf die Forderung konkreter Bedarfsbezifferungen und weist darauf hin, dass ein Kostenvoranschlag für die Sanierung der sanitären Anlagen seinerzeit bei rund 60.000 Euro gelegen habe. Darüber hinaus berichtet er, dass nach der Statistik des Deutschen Tourismusverbandes pro Gast täglich ein Betrag 50-100 Euro in die örtliche Wirtschaft fließe. Der Campingplatz sei folglich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Westerstede. Man dürfe künftige Entscheidungen nicht ausschließlich auf Kostenkalkulationen stützen. Die Redner richteten in ihren Beiträgen gute Wünsche an die zukünftigen Pächter.
Beschluss: Der Campingplatz Westerstede wird mit Wirkung ab dem 01.04.2019 privatisiert. Das Recht und die Pflicht zum Betreiben des Campingplatzes sowie die für den Campingplatz benötigten Flächen, Flurstücke 136/2, 136/3, 133/2 und 133/4 der Flur 49, Gemarkung Westerstede, sind entsprechend zu übertragen bzw. verpachten.
Die Satzung der Stadt Westerstede über die Benutzungsgebühren des Campingplatzes Westerstede (Schützenplatz) vom 12.12.2017 wird mit Wirkung ab 01.04.2019 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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