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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0524-1 und bittet Herrn Korte um weitere Erläuterungen. Herr Korte erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen und stellt die eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Hierbei geht er insbesondere auf die Stellungnahme des Landkreises sowie des BUND ein. Der Landkreis habe die Erstellung eines Nachweises zum Schutz des Betriebsleiterwohnhauses vor den Emissionen der Bahn gefordert. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Weiterhin habe der BUND die weitere Eingrünung und den Ausschluss von Schottergärten vorgeschlagen. Hierzu führt Herr Korte aus, dass dem Gewerbetreibenden die höchstmöglichste Ausnutzung des Grundstückes zugesprochen werden sollte, um so auch eine weitere Beanspruchung des Außenbereiches zu vermindern. Herr Hinrichs ergänzt, dass durch die Erstellung des Lärmgutachtens die mit dem Gewerbetreibenden abgestimmte zeitliche Beratungsfolge in den Gremien wohl nicht mehr zu halten sei. Er schlägt vor, nach erfolgter öffentlicher Auslegung die sog. Planreife beim Landkreis zu beantragen, um das Vorhaben vorzeitig vor Satzungsbeschluss genehmigen zu können. Die Ausschussmitglieder tragen den Vorschlag einhellig mit. Wortmeldungen der Ausschussmitglieder ergehen nicht.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 122. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 123 – Gerdes Reisen - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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