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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 –Gerdes Reisen - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (122. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Sachverhalt:Die Firma Gerdes Reisen, Hochkamp 9, Ocholt, zeigt in der anliegenden Betriebsbeschreibung eine erforderliche Betriebserweiterung an.
In Gesprächen zwischen dem Geschäftsführer und der Verwaltung wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Betriebserweiterung besprochen. Derzeit liegt der Betrieb in einem Bereich für den 2004 eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB aufgestellt wurde. Eine Erweiterung des Betriebes wäre lediglich innerhalb des Geltungsbereiches möglich; hier sind jedoch bereits sämtliche Flächen ausgeschöpft. Die westliche Straßenseite der Straße „Hochkamp“ ist nicht im Geltungsbereich der Satzung erfasst und somit als Außenbereich anzusehen. Eine Erweiterung des Betriebes auf dieser Straßenseite erfordert insofern die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Verwaltung hat zur ersten immissionsschutzrechtlichen Einschätzung des Betriebes und zur grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem Umfeld ein entsprechendes Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis hat die Untersuchung ergeben, „dass die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den umliegenden Imissionspunkten für die untersuchten Berechnungsvarianten (insgesamt zwei Varianten, die sich in der Anordnung der Hallen unterscheiden) unter der Berücksichtigung der angenommenen Betriebszustände und den Ausgangsdaten durch den Gesamtbetrieb eingehalten werden. Ausgenommen hiervon sind die innerbetrieblichen Betriebsleiterwohnungen.“
Konkret ist die Erweiterung des Betriebes auf der westlichen Seite der Straße „Hochkamp“ mit Betriebsgebäuden sowie Stellplätzen für Busse und PKW vorgesehen. Hintergrund sind die nicht ausreichenden Stellplatz- und Logistikflächen auf dem bestehenden Betriebsgelände. Nach Angaben des Betreibers erfolgt durch die geplante Erweiterungsfläche vordringlich die Optimierung der Betriebsabläufe. Im vorhandenen Betriebsbereich sind dann tendenziell geringere Fahrzeugbewegungen etc. zu erwarten. Aufgrund des konkreten Vorhabens sollte das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angewandt werden. Hierüber kann in der Sitzung näher berichtet werden.
Zunächst ist geplant, lediglich den Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit die Firma Gerdes Reisen ein politisches Signal zur weiteren Planung erhält. In einer der nächsten Ausschussitzungen kann nach Abstimmung mit dem Unternehmen und Klärung der weiteren Rahmenbedingungen der konkrete Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und das Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Betriebsbeschreibung und Lageplan
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