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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0609 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen. Herr Hinrichs stellt die verschiedenen Intentionen der vorliegenden Anträge kurz dar und geht in seinem Vortrag auf die Grundflächenzahl (GRZ), auf die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Regelungen nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), hier insbesondere die örtlichen Bauvorschriften, ein. Die Vorschriften des BauGB hätten vor allem natur- und klimaschutzrechtliche Hintergründe, die Regelungen nach der NBauO zielen hingegen auf stadtgestalterische Gesichtspunkte ab. Hervorzuheben sei weiterhin, dass sich eventuelle Reglementierungen praktikabel und kontrollierbar gestalten müssten. Herr Bürgermeister Groß schließt sich Herrn Hinrichs an und betont, dass eine landkreisweite Lösung gefunden werden sollte, da der Landkreis die Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde wahrnehme. In der anschließenden Diskussion werden die Bedeutung einer eindeutigen Definition eines Schottergartens sowie die negativen natur- und klimaschutzfachlichen sowie ortsbildgestalterischen Einflüsse hervorgehoben und auch durchaus kritische Ansätze zu möglichen Überreglementierungen geäußert . Mittels entsprechender Informationen an die Bürgerinnen und Bürger sollte das Bewusstsein für das Thema sensibilisiert werden. Konkrete Regelungen sollten zunächst landkreisweit mit den Gemeinden und der Baugenehmigungs-/ordnungsbehörde besprochen werden.
Beschluss: Die Anträge werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Thematik gemeinsam mit der Bauaufsichtsbehörde und den weiteren Ammerländer Gemeinden zu erörtern und entsprechende Regelungen zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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