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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0522-01 und bittet Herrn Janssen, NWP, um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr habe gefordert, entweder sicherzustellen, dass die Kleinburgforder Straße für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen nicht genutzt, oder alternativ, dass die Einmündung zur Ammerlandallee verkehrsgerecht ausgebaut werde. Zur Lösung wird vorgeschlagen, die Durchgängigkeit der Kleinburgforder Straße für Pkw und Lkw Verkehre zu beschränken, indem eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ sowie auf der südöstlichen Seite der Verkehrsfläche ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt werde. Die durchgängige Verbindung sei dann nur noch für Fußgänger und Radfahrer möglich. Für Müllfahrzeuge werde ein klappbarer Absperrpoller eingebaut. Herr Hinrichs ergänzt die Ausführungen um die Belange der Oberflächenentwässerung. Vormals war geplant, ein Regenrückhaltebecken im Plangebiet zu realisieren. Nach näherer Betrachtung sei jedoch auch die Aufweitung des bestehenden Grabens möglich. Die Wasserleitung werde aufgrund dessen möglicherweise tiefergelegt. Die Detailbetrachtung werde in der Erschließungsplanung vorgenommen und dann die entsprechenden Entscheidungen getroffen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Rust erläutert Herr Leffers die langfristige Entwässerungsplanung des Gesamtquartiers zwischen der Ammerlandallee und der Burgstraße. Perspektivisch sei die Schaffung eines Retentionsraumes im Niederungsbereich der Norderbäke vorgesehen. Herr Janssen bestätigt auf Nachfrage von Ratsfrau Hellwig, dass die Durchlässigkeit der Kleinburgforder Straße für sämtliche Pkw und Lkw Verkehr beschränkt werde (Ausnahme: Müllfahrzeuge).
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 sowie die Begründung und der Umweltbericht werden nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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