Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 sowie die Begründung und der Umweltbericht wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanverfahrens wird vom 19.07.2019 bis einschließlich zum 19.08.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen anfertigen. Die Tabelle wird entsprechend kurzfristig vor der Sitzung bereitgestellt.
Ergänzung 23.08.2019 Während der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Die Behörde fordert entweder sicherzustellen, dass die Kleinburgforder Straße für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen nicht genutzt wird, oder alternativ, dass die Einmündung zur Ammerlandallee verkehrsgerecht ausgebaut werde. Die Verwaltung schlägt vor, die Durchgängigkeit der Kleinburgforder Straße für Pkw und Lkw Verkehre zu beschränken, indem eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ sowie auf der südöstlichen Seite der Verkehrsfläche ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt wird. Die durchgängige Verbindung ist dann nur noch für Fußgänger und Radfahrer möglich. Die vorhandenen Grundstücke südwestlich der Kleinburgforder Straße (zur Ammerlandallee) können weiter über diese erschlossen werden. Auf die Einplanung einer Wendemöglichkeiten kann unseres Erachtens verzichtet werden, da die Grundstücke ausreichend groß parzelliert sind und perspektivisch die gewerbliche Entwicklung auf den angrenzenden westlichen Flächen ebenfalls angedacht ist; spätestens dann ist eine Neuordnung der Verkehrsflächen abzusehen. Weiterhin wurde im Zuge der anstehenden Erschließungsplanung der konzeptionelle Ansatz eines bisher angedachten neuen Regenrückhaltebeckens im Plangebiet hinterfragt. So hat die Verwaltung zusammen mit dem OOWV und dem Ingenieurbüro Börjes&Partner die Oberflächenentwässerung überarbeitet. Hierüber wird in der Sitzung berichtet. Da die Grundzüge der Planung durch die Unterbrechung der Kleinburgforder Straße betroffen sind, ist eine erneute Auslegung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB in Anspruch zunehmen, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert werden. Die Anwohner der Kleinburgforder Straße im Plangebiet werden von der Verwaltung über die geänderten Festsetzungen im Bebauungsplan informiert. Für die Flächennnutzungsplanänderung ergibt sich im Vergleich zur Entwurfsfassung keine Änderung. Insofern wird diese nicht erneut ausgelegt und kann durch die Fassung des Feststellungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden. Ferner wird vorgeschlagen, von einer erneuten Vorberatung der Ergebnisse der erneuten Auslegung im Fachausschuss zu verzichten und stattdessen die Ergebnisse direkt im Verwaltungsausschuss zu diskutieren und an den Rat zu geben. Hintergrund ist, dass die nächste Fachausschusssitzung erst für Anfang Dezember terminiert ist und somit würde sich der weitere Ablauf der Erschließungsplanung und die Vergabe der Gewerbegrundstücke verzögern. Durch den Verzicht auf die Vorberatung könnte der Beschluss über den Bebauungsplan parallel zum Flächennutzungsplan in der Ratsitzung im Oktober gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Gesamtaufwendungen für das Bauleitplanverfahren liegen bei rd. 25.000 Euro.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||