Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0563-01 und bittet Herrn Janssen, NWP, um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie das städtebauliche Konzept und die Festsetzungen des Bebauungsplanvorentwurfs vor, die sich an den umliegenden Bebauungsplänen des Hössengebietes orientieren. Vorgesehen sei eine 8 Meter breite öffentliche Grünfläche zum Schutz der Baum-Strauchwallhecke im nördlichen Plangebiet zur Abgrenzung in die freie Landschaft. Ratsherr Kroon erläutert, dass die SPD-Fraktion der Planung als Einfamilienhausgebiet am Ortsrand zustimmen werde. Ratsherr Töpfel wird dem Bebauungsplan nicht zustimmen; der fortführende Flächenverbrauch am Ortsrand sollte reduziert und die Innenverdichtung stärker forciert werden. Er ist der Ansicht, dass Westerstede hier zu weit in den sensiblen Außenbereich wachsen würde. Auf Nachfrage von Ratsherrn Drieling teilt Herr Leffers mit, dass die gezeigten Grundstücksgrößen im städtebaulichen Konzept noch in der schlussendlichen Vermessung überarbeitet würden. Marktfähig seien im Allgemeinen Größen zwischen 550qm und 720qm. Je nach Zuschnitt der Flächen würden auch kleinere Grundstücke nachgefragt werden. Ratsherr Rowold sieht auch für größere Grundstücke einen Bedarf. Insbesondere am Ortsrand sollten die Baugrundstücke nicht zu klein ausfallen. Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich für das Baugebiet aus. Die Ergebnisse der Umfrage des Wirtschaftsforums würden den hohen Bedarf an Bauplätzen aufzeigen. Das Plangebiet werde sich zudem die Umgebung einfüge. Ratsherr Rust plädiert aufgrund des Flächenverbrauchs vermehrt kleinere Grundstücke zu vergeben. Er regt an, Baugebiete mit kleineren Grundstücken zu besichtigen, um sich entsprechende Anregungen einzuholen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||