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Auszug - Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0637 Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0637 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen.

Herr Hinrichs stellt die betreffenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 106 und Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West - vor. Bei Aufstellung der Bebauungspläne sei eine Geländeoberkante von 6,00 Metern festgesetzt worden. Diese Ausweisung basiere aus der Zeit, zu der es vom Land Niedersachsen noch keine Berechnung zum Hochwasserschutz gab. Mittlerweile gäbe es vom Land eine offizielle Höhenfestlegung für ein sog. HQ 100 Ereignis, die bei 4,78 m über NN liege.  Aufgrund dessen sei die Höhenvorgabe der Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäß, so dass hier eine Aktualisierung/Anpassung sinnvoll sei, um das Gelände nicht unnötig aufhöhen zu müssen. Da die neu erstellte Erschließungsstraße bei mindestens 5,10 m liege und die Höhe der Grundstücke üblicherweise das Straßenniveau nicht unterschritten, sollte aus Sicht des Hochwasserschutzes für beide Bebauungspläne der Wert von 5,20 m über NN festgelegt werden. Weiterhin erläutert Herr Hinrichs, dass seinerzeit im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 im süd-östlichen Geltungsbereich ein Leitungsrecht zur Umlegung eines Wasserzuges eingeplant wurde. Nunmehr wurde während der Erschließungsarbeiten der umzulegende Wasserzug in das Regenwasserkanalsystem des Bebauungsplanes Nr. 106A integriert, um so doppelte Leitungssysteme zu vermeiden und Kosten zu sparen. Deshalb werde vorgeschlagen, das Leitungsrecht sowie die nichtüberbaubare Fläche entlang der westlichen Grenze zu überplanen und die straßenseitige nichtüberbaubare Fläche entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 106A auf 5m (anstatt 8m) zu reduzieren. Die überbaubare Grundstücksfläche beider Bebauungspläne würde in dem Bereich zusammengeführt, was eine flexiblere Aufteilung der Grundstücke zum Vorteil hätte.

Ratsherr Töpfel hinterfragt, ob die Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 106 aufgrund der Änderung des Bauteppichs angepasst werden müsste.

Herr Hinrichs bestätigt, dass die Grundflächenzahl maßgeblich für die Berechnung der erforderlichen Kompensation sei, die jedoch nicht geändert werde. Die entsprechende Prüfung erfolge im Bauleitplanverfahren.

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West und des Bebauungsplanes Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig