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Vorlage - 19/0637  

 
 
Betreff: Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
26.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West und des Bebauungsplanes Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West ist seit dem 22.10.2010 und der Bebauungsplan Nr. 106A Gewerbegebiet Westerstede-West seit dem 08.09.2017 rechtskräftig. Die Ersterschließung des Quartiers mit dem Kreisverkehr ist inzwischen abgeschlossen.

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 wurde im süd-östlichen Geltungsbereich ein Leitungsrecht zur Umlegung eines Wasserzuges eingeplant. Während der Erschließungsarbeiten wurde der umzulegende Wasserzug in das Regenwasserkanalsystem des Bebauungsplanes Nr. 106A integriert, um so doppelte Leitungssysteme zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Deshalb wird vorgeschlagen, das Leitungsrecht sowie die nichtüberbaubare Fläche entlang der westlichen Grenze zu überplanen und die straßenseitige nichtüberbaubare Fläche entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 106A auf 5m (anstatt 8m) zu reduzieren vgl. Karte A.

Damit werden die Festsetzungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

 

Weiterhin wurde in beiden Bebauungsplänen eine Geländeoberkante von mindestens 6,00 m über NN festgesetzt. Diese Ausweisung basiert noch aus der Zeit, zu der es vom Land Niedersachsen noch keine Berechnung zum Hochwasserschutz gab. Mittlerweile gibt es vom Land eine offizielle Höhenfestlegung für ein sog. HQ 100, die bei 4,78 m über NN liegt.  Aufgrund dessen ist die Höhenvorgabe der Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäß, so dass hier eine Aktualisierung/Anpassung sinnvoll ist, um das Gelände nicht unnötig aufhöhen zu müssen.

Entsprechend müssen die Bebauungspläne angepasst werden, damit nicht bei jedem Bauantrag nachgesteuert werden muss. Auch wäre es ungünstig, wenn jeder seine Höhe eigenständig definiert und damit Fakten schafft, die für einen Dritten untragbar wären (ein kleines Grundstück lässt sich leicht aufhöhen).

Die Höhe der neuen Erschließungsstraße variiert zwischen 5,10 m und 5,2 m; die Umrandung des RRB ist mit ca. 5 m angegeben; der Notüberlauf schlägt bei 4,7 m an.

Die Mindesthöhe der Geländeoberkannte sollte aus den vorgenannten Gründen neu definiert werden. Da die  Erschließungsstraße bei mindestens 5,10 m liegt und das Grundstück üblicherweise das Straßenniveau nicht unterschreitet, sollte aus Sicht des Hochwasserschutzes für beide Bebauungspläne der Wert von 5,20 m über NN festgelegt werden. Hierzu wird derzeit von einem Fachbüro noch eine  Stellungnahme vorbereitet, über die in der Sitzung im Detail berichtet werden kann.

Der Sachverhalt wurde bereits mit dem Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, abgestimmt und von dort aus positiv begleitet. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, beide Bebauungspläne hinsichtlich der genannten Festsetzungen zu ändern. Das Änderungsverfahren kann im Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Dies bringt verfahrensrechtliche Vorteile mit sich, da von der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden abgesehen werden kann.  Aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen und der erfolgten Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland wird vorgeschlagen, hiervon auch Gebrauch zu machen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, da Dritte von den Änderungen nicht betroffen sind.

 

Übersichtsplan

 

 

Karte A

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2019

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

15.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

Die Gesamtaufwendungen für das Bauleitplanverfahren liegen bei rd. 15.000 Euro.

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

 

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Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West

Bebauungsplan Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan Nr. 106 (4974 KB)      
Anlage 2 2 Bebauungsplan Nr. 106A (8181 KB)      
Stammbaum:
19/0637   Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0637-01   Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0637-02   Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Abwägungen - Satzungsbeschlüsse   Bauamt   Beschlussvorlage