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Frau Pottek berichtet, dass eine grundsätzliche Klärung des Investorenmodells erfolgen müsse. In Zukunft müssten mehrere Einrichtungen gebaut werden, dies zeige der Bericht zu TOP 5. Die Ausschreibungsunterlagen sollten daher allgemeingültig sein. Frau Pottek erklärt, dass es unterschiedliche Investorenmöglichkeiten gebe. Die Stadt sei im Besitz des Grundstücks und ein möglicher Investor finanziere den Bau des Gebäudes. Ein Investor stelle das Grundstück und das Geld für den Neubau eines Gebäudes. Ein Investor sei bereits im Besitz eines errichteten Gebäudes auf einem seiner Grundstücke.
Aufgrund der Komplexität des Themas schlägt Frau Pottek daher vor, dass die öffentlich-private Partnerschaft durch ein Rechtsbüro geprüft werde, dieses könnte auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung übernehmen. Frau Pottek teilt mit, dass es sich bei dem Wert von 30.000,00 € um eine gegriffene Summe handele, die aus den Erfahrungen mit Stundensätzen aus vorherigen Rechtsberatungen der Verwaltung hervorginge. Der Betrag solle in der Höhe eingeplant werden, um eine abschließende Planung aufgrund von fehlendem Geld im Haushalt zu verhindern.
Frau Pottek erklärt weiter, dass auch auf die Erfahrungen der Gemeinden im Landkreis Ammerland zurückgegriffen werden könnte. Frau Pottek teilt mit, dass die Gemeinde Wiefelstede ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt habe. Die Gemeinde hätte so klären können, wer zu welchen Konditionen Geld investieren wolle, welche Bauformen angeboten würden und in welchem Zeitfenster die Kita gebaut werden könnte.
Für ein solches Interessensbekundungsverfahren müssten Eckpunkte festgelegt werden, so Frau Pottek. Frau Pottek spricht sich dafür aus, dass eine 5-gruppige Einrichtung gebaut werde, die auf eine Ganztagsbetreuung ausgelegt sei. In diesem Zusammenhang müssten dann Schlafräume, eine Küche, ein Essbereich und Therapieräume berücksichtigt werden. Frau Pottek versichert, dass der Bau auf die Mindestbedingungen beschränkt werden soll.
Im nächsten Schritt würden die Eckpunkte öffentlich gemacht werden und die Interessenten könnten sich melden. Anschließend werde geprüft, welche Variante wirtschaftlich sei. Die große Schwierigkeit bei diesem Verfahren sei, dass sehr unterschiedliche Angebote eingehen könnten, die eine Vergleichbarkeit nicht oder nur eingeschränkt zuließen.
Frau Pottek berichtet, dass die Gemeinde Wiefelstede nach dem Verfahren festgestellt habe, dass ein eigener Neubau wirtschaftlicher sei. Die Gemeinde Edewecht habe sich ohne eigenes Verfahren der Entscheidung aus Wiefelstede angeschlossen.
Ratsherr Park führt aus, dass die Mehrheitsfraktion den Neubau einer Kita im Stadtbereich ausdrücklich unterstütze. Auch spräche sich die Mehrheitsgruppe dafür aus, einen Sachverständigen hinzuziehen. Zunächst müsse jedoch geprüft werden, was der Sachverständige konkret prüfen solle. Es werde daher vorgeschlagen, ein Interessenbekundungsverfahren mit folgenden Zielen durchzuführen. Da keine Erfahrungen mit dem Investorenmodell vorlägen, könnte dies zunächst einen Überblick über mögliche Interessenten, Gebäudevarianten und Formen der Finanzierung geben. Mit dem Ergebnis könnte zudem überprüft werden, ob der öffentlich Bau wirklich 30 % teurer ist. In diesem Fall könne ein Investorenmodell zusätzlich interessant sein, erklärt Ratsherr Park. Sollten keine, zu wenige oder zu teure Angebote eingehen, könnte das Investorenmodell gleich ausgeschlossen werden und die Kosten für den Sachverständigen eingespart werden. Die Gemeinde hätte es auch einfacher mit dem Leistungsverzeichnis, das sowieso erstellt werden müsste. Ratsherr Park formuliert folgender Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, dass interessierte Investoren auffordert, der Stadt Westerstede ein freies Angebot über den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtbereich nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben abzugeben.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Prüfung des in der Vorlage genannten Sachverständigen zu erstellen. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von maximal 30.000 € werden dem Gesamtbudget 220 zusätzlich im Rahmen des Haushalts 2020 zur Verfügung gestellt.
Ratsfrau Welter findet das Interessensbekundungsverfahren sehr interessant und erkundigt sich, ob dieses Verfahren kostenfrei sei. Sie verstehe zudem nicht, wofür der Sachverständigen noch benötigt werde. Sie teilt mit, dass sie dem ersten Teil des Antrags zustimme, die Kosten für den Sachverständigen jedoch nicht eingeplant werden sollen.
Ratsherr Park erklärt, dass derzeit kein Leistungsverzeichnis für den Sachverständigen vorläge, der Auftrag müsse noch beschlossen werden. Die Verwaltung solle zunächst das Leistungsverzeichnis aufstellen, anschließend werde entschieden, was ausgeschrieben werden soll.
Ratsfrau Schmidt schließt sich im Namen ihrer Gruppe dem Vorschlag der Mehrheitsgruppe an.
Schmidt-Berg erklärt, dass die Mittel eingeplant werden sollen. Die Beratung sei erforderlich, da dies von der Verwaltung nicht zu realisieren sei.
Ratsherr Harms teilt mit, dass es sich um mehrere Schritte handele. Zunächst werde das Interessensbekundungsverfahren durchgeführt und dann gegebenenfalls ein Sachverständiger beauftragt. Er halte es für wichtig, dass das Geld bereits eingeplant sei. Nach dem Verfahren müsste entschieden werden, wie weiter vorgegangen werden soll.
Ausschussvorsitzender Kroon fasst zusammen, dass die Mehrheit sich für ein Interessenbekundungsverfahren ausgesprochen habe. Um das Verfahren voranzubringen, schlage er daher vor, dass einzelne Schritte dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden. Die endgültige Entscheidung solle dennoch im Sozialausschuss erfolgen. Zwischenschritte können dem Verwaltungsausschuss vorgelegt, dort beraten und aufgearbeitet werden. Dieser Verfahrensweise wird einstimmig entsprochen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, dass interessierte Investoren auffordert, der Stadt Westerstede ein freies Angebot über den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtbereich nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben abzugeben.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Prüfung des in der Vorlage genannten Sachverständigen zu erstellen. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von maximal 30.000 € werden dem Gesamtbudget 220 zusätzlich im Rahmen des Haushalts 2020 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
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