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Auszug - Beratung über den Antrag der Jägerschaft auf Befreiung von der Hundesteuer  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0664 Beratung über den Antrag der Jägerschaft auf Befreiung von der Hundesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0545
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, verweist auf die Beschlussvorlage-Nr. 16/0664 und erteilt dem Vertreter der Jägerschaft, Herrn Willms, das Wort.

Herr Willms stellt sich kurz vor. Er sei Hegeringsleiter Eggeloge sowie Hundeobmann des Hegerings Linswege. Vertreten werden ca. 300 Jäger der Hegeringe Linswege, Eggeloge und Westerstede. Darunter seien 60 Hundeführer. Allgemein sei festzustellen, dass die Jagd ein staatlicher Auftrag sei und die Hundeführer im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Waidgerechtigkeit unterwegs seien. Außerdem werden Aufgaben im Rahmen des Seuchenschutzes wahrgenommen. Er berichtet, dass ca. 85 Stück Schalenwild durch Verkehrsunfälle jährlich getötet oder verletzt werden, die dann mit Hilfe der Hundeführer aufgespürt und beseitigt würden. Andernfalls würden Kosten der Tierkadaverbeseitigung entstehen. Vom Landwirtschaftsministerium werden die Kosten der Haltung und Ausbildung eines Jagdgebrauchshundes für seine Lebenszeit mit 15.000 € beziffert. Es werde erheblich Zeit und Mühe in die Ausbildung des Hundes investiert und nicht jeder Hund sei jagdlich brauchbar. Deshalb sei der Antrag dahingehend differenziert worden, dass eine Befreiung nur für jagdlich brauchbare Hunde mit entsprechender Prüfung gelten solle. Mit einer Steuerbefreiung gehe es im Wesentlichen auch um die Anerkennung der gemeinnützigen Arbeit. Im Übrigen seien Steuern dazu da, etwas zu steuern. Wenn man allerdings im staatlichen Auftrag im Sinne des Tierschutzes tätig sei, empfinde er eine Besteuerung paradox.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich dafür aus, dem Antrag der Jägerschaft nachzukommen. Die geleistete ehrenamtliche Arbeit sollte anerkannt werden. Es seien allerdings entsprechenden Voraussetzungen  zu erfüllen. So sollte es sich um einen jagdlich brauchbaren Hund mit abgelegter Jagdeignungsprüfung handeln sowie der Jäger Mitglied des Hegerings sein.

Auch Ratsfrau Welter sowie die Ratsherrren Kroon und Rust stimmen dem Antrag der Jägerschaft zu.

Ratsherr Rust bittet um Auskunft hinsichtlich des Verfahrens.

Frau Dierßen informiert, dass die betroffenen Jäger im Bürgerbüro unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen können. Ihres Erachtens sei die Befreiung dann in regelmäßigen Zeitabständen einer Überprüfung zu unterziehen. Die erstmalige Erfassung sowie die Kontrolle verursachen einen gewissen Verwaltungsaufwand.

Ratsfrau Finke erkundigt sich, ob die Befreiung für 1 Hund pro Jägerschaft gelte bzw. wie viele Hunde betroffen seien.

Herr Willms antwortet, dass die Befreiung alle Hunde beträfe, die eine Jagdeignungsprüfung erfolgreich absolviert hätten.

Ratsherr Hots stellt fest, dass grundsätzlich Konsens über eine Befreiung der Jagdgebrauchshunde bestehe und schlägt vor, dass die Verwaltung eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung erarbeitet und darüber dann in der Sitzung des Verwaltungsausschuss beschlossen werden könne.

Hinweis: Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatz ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung legt im Verwaltungsausschuss am 10.12.2019 eine überarbeitete Hundesteuersatzung vor, in dem die Befreiung der Jagdgebrauchshunde  unter den Voraussetzungen, dass der Hund die Jagdeignungsprüfung und der Jäger die Jagdprüfung abgelegt haben sowie der Jäger Mitglied eines Hegering ist, aufgenommen wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung (8 KB)