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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0563-02 und bittet Frau Schraad um nähere Erläuterungen. Frau Schraad stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie das städtebauliche Konzept und die während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. So sei durch einen Bürger und den Landkreis Ammerland der Erhalt der westlich gelegenen Wallhecke, durch die Ammerländer Wasseracht das noch zu konkretisierende Oberflächenentwässerungskonzept sowie vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eine vor den Tiefbauarbeiten durchzuführende denkmalschutzrechtliche Prospektion der Fläche angesprochen worden. Herr Leffers ergänzt, dass die Funktion der Wallhecke bei der Beurteilung der Rahmenbedingungen durchaus intensiv diskutiert wurde. Die westliche Wallhecke könne nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der Lage und der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse sowie der heranrückenden Wohnbebauung nicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung im Bebauungsplan übernommen werden. Erfahrungsgemäß würden Wallhecken in die private Gartengestaltung einbezogen und damit überformt werden, sodass die naturschutzfachliche Funktion der Wallhecke leide. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Wallhecke durch das Wallheckenschutzprogramm des Landkreises zu kompensieren. Im Gegensatz dazu wird die nördliche Wallhecke durch einen 8 m vorgelagerten öffentlichen Grünstreifen gesichert. In den Wortbeiträgen der Ratsherren Töpfel und Rust wird der Erhalt der Wallhecke als kulturhistorisch und natur- sowie artenschutzrechtlich wichtiges Landschaftselement hervorgehoben. Von Ratsherrn Rust wird angeregt, in den Kaufverträgen auf den grundsätzlichen Erhalt der Wallhecke hinzuweisen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28k – Hössengebiet, westlich Haarfurther Straße, - im Verfahren nach § 13b BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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