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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0735 und bittet Herrn Janssen um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie das städtebauliche Konzept des Satzungsentwurfs vor. Zielrichtung sei die Schaffung von sechs Baugrundstücken zur dörflichen Eigenentwicklung. Die verkehrliche Erschließung erfolge durch eine private Erschließungsstraße hinter dem vorhandenen Graben zum Erhalt der Wallhecke. Zur Gestaltung der Häuser teilt Herr Janssen mit, dass diese sich in die Umgebung einfügen müssten. Herr Leffers führt ergänzend aus, dass die SEG durch die Kaufverträge Einfluss auf die Gestaltung der Häuser nehmen werde. Weiter erläutert er auf Nachfrage von Ratsherrn Rust, dass innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung die gesetzlichen Regelungen des Außenbereichs weiterhin Anwendung finden würden. Jedoch könnte den Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass im Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sei sowie die Befürchtung, dass eine Splittersiedlung entstehe oder verfestigt werde. Die Ratsmitglieder Hellwig, Hots und Rust sprechen sich für die Aufstellung der Außenbereichssatzung aus.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB für einen Teilbereich der Straße „Bentshöhe“, Petersfeld, beauftragt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das zur Aufstellung der Satzung erforderliche Beteiligungsverfahrens nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchzuführen. Demnach wird der Entwurf der Satzung sowie der Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
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