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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB für einen Teilbereich der Straße „Bentshöhe“, Petersfeld, beauftragt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das zur Aufstellung der Satzung erforderliche Beteiligungsverfahrens nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchzuführen. Demnach wird der Entwurf der Satzung sowie der Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:In der Ausschusssitzung vom 11. März 2019 wurde bereits erläutert, dass seitens des Dorfes Petersfeld Baumöglichkeiten im Dorf gewünscht seien; siehe anliegendes Schreiben der Bauernschaft Petersfeld. Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit dem Landkreis aufgenommen und einen Vorschlag zur Abgrenzung des Geltungsbereiches entwickelt.
Nunmehr wird vorgeschlagen, in der östlichen Teilfläche insgesamt sechs überbaubare Grundstücksflächen auszuweisen, die aufgrund der straßenbegleitenden Wallhecke sowie des Grabens mittels einer parallelen privaten Erschließungsstraße erschlossen werden sollen.
Der Geltungsbereich sowie die Erschließung der Grundstücke sind der nachfolgenden Skizze zu entnehmen und werden in der Sitzung näher dargestellt.
Es wird gebeten, der Aufstellung der Außenbereichssatzung zuzustimmen und die Durchführung der genannten Beteiligungsverfahren zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt Westerstede; Kostenträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
Anlage/n:Schreiben Bauernschaft Petersfeld
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