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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0737 und bittet Herrn Janssen um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, den Ursprungsbebauungsplan sowie das städtebauliche Konzept vor. Im damaligen Bebauungsplan wurden für das betreffende Grundstück bestandorientierte Festsetzungen gewählt. Nunmehr plant der Vorhabenträger die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern im Bereich der alten Hofstelle sowie eine Stellplatzanlage im Bereich Süderstraße/Neue Straße. Das damalige Konzept, aufgrund der Lärmvorsorge lediglich in den Lärmpegelbereich III hinein zu planen, könne in der Abwägung der Belange zugunsten der baulichen Verdichtung neu bewertet werden. Der im Bebauungsplan ausgewiesene Lärmpegelbereich IV erfordere dann einen höheren baulichen Lärmschutz. Ratsherr Rust führt aus, dass sich die weitere öffentliche Grünfläche entlang der Straße ‚Neuer Weg‘ ebenfalls für eine Verdichtung eigne. Er spricht jedoch sein Bedauern aus, dass das alte Gulfhaus der modernen Bauweise weichen solle. Die Ratsherren Hots und Töpfel sprechen sich für die Bebauungsplanänderung aus.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 – Tannenloge Erweiterung II 1. Änderung - im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der 127. Berichtigung anzupassen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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