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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 20/0773 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Anlass der Planung, die Planungsrahmenbedingungen sowie den Ursprungsbebauungsplan vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan setze eine zweigeschossige Bauweise fest. Für die Verwirklichung eines Bauvorhabens sei die Änderung der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse erforderlich; gleichzeitig werde die maximale Gebäudehöhe auf 12,50m begrenzt. Die Bestandsgebäude, u.a. das Gebäude der Telekom, wiesen ähnliche Höhen auf, sodass sich das neue Gebäude künftig in die Umgebung einfügen werde. Es sei beabsichtigt, den Bebauungsplan lediglich textlich zu ändern; alle übrigen Festsetzungen, insbesondere die überbaubare Fläche, blieben unberührt. In einer kurzen Diskussion wird festgehalten, dass das Gewerbegebiet eine Aufwertung durch die Planung erfahre. Der Abstand der überbaubaren Grundstücksfläche des Gewerbegebietes zum Wohngebiet ‚Stettiner Straße‘ sei mit 16m ausreichend bemessen, so sei der Nachbarschaftsschutz durch die Höhenbeschränkung gewürdigt.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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