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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 a – Ortskern Westerstede, Gewerbegebiet Eichendorffstraße – textliche Änderung im Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:Die Unternehmensgruppe Van Mark, Eichendorffstraße 22, Westerstede, ist an ihrem Standort seit einigen Jahren mit einem Bürogebäude ansässig und erweiterte das Leistungsspektrum seitdem. Nunmehr wird aufgrund der positiven Geschäftslage der Neubau eines zweiten Bürogebäudes mit drei Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von rd. 12,50 m sowie einer Tiefgarage erforderlich. Der Neubau orientiert sich architektonisch an dem Bestandsgebäude.
Der rechtskräftige Bebauungsplan 14a – Ortskern Westerstede – aus dem Jahre 1978 setzt für den Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer zweigeschossige Bauweise fest. Die Gebäudehöhe wurde seinerzeit nicht geregelt; siehe Anlage.
Das Gebäude der Telekom hat in einer zweigeschossigen Bauweise eine Höhe inkl. Aufbauten von rd. 14,50 m. Auch andere gewerblich genutzte Gebäude in der Umgebung weisen durchaus eine vergleichbare Höhe vor; siehe nachfolgende Abwicklung.
So schlägt die Verwaltung aufgrund des recht gewerblich geprägten Quartiers vor, den Bebauungsplan für das eingeschränkte Gewerbegebiet textlich zu ändern. Die zweigeschossige Bauweise wird durch eine dreigeschossige Bauweise ersetzt, verbunden mit einer maximalen Gebäudehöhe von 12,50 m sowie Überschreitungsmöglichkeiten für technische Aufbauten und Nutzung von regenerativen Energien.
Da es sich bei der beabsichtigten Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 a im Verfahren gem. § 13a (1) BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) bzw. ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB ist aufgrund der Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB nicht notwendig. Ebenfalls werden Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich.
Das Planungsbüro NWP wurde gebeten einen Planentwurf zu fertigen, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Beteiligungsverfahren zu beschließen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der vorgenannten Planung schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 14 a – Ortskern Westerstede
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