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Auszug - Evaluierung des Investitionsniveaus der Jahre 2018-2020 und Festlegung des Investitionsniveaus für die Jahre 2021-2023  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:25 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0818 Evaluierung des Investitionsniveaus der Jahre 2018-2020 und Festlegung des Investitionsniveaus für die Jahre 2021-2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Unter Verweis auf die Beschlussvorlage-Nr. 20/0818 bittet die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, Kämmerer Busch um eine kurze Erläuterung.

Kämmerer Busch führt aus, dass das momentane Investitionsniveau 2018-2020 beschlossen wurde und nunmehr darüber zu entscheiden sei, ob und in welcher Form das Investitionsniveau fortgeschrieben werden solle. Verwaltungsseitig werde die klare Empfehlung ausgesprochen das Investitionsniveau vollumfänglich fortzuführen. Sodann stellt er die aktuelle Berechnung des Investitionsniveaus vor, die ein neues Investitionsniveau von rd. 4,75 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2023 vorsehe. Der haushaltswirtschaftliche Erfolg durch die Deckelung der Investitionen sei klar spürbar. Durch das konstante Investitionsvolumen werden Schwankungen im Investitionsverhalten vermieden und eine möglichst gleichbleibende Belastung des Ergebnishaushaltes durch die jährlichen Abschreibungen erreicht. Weiterer Vorteil sei, dass die Investitionen auch entsprechend der Planung abgearbeitet werden können, und Mittel dadurch nicht unnötig durch Haushaltsreste gebunden werden. Die Infrastruktur wachse somit in nachhaltigen und leistbaren Schritten. Für den Bürger werde dadurch eine Verlässlichkeit geboten, dass eingeplante Maßnahmen auch realisiert werden. Die Festlegung eines Investitionsniveaus erfordere eine gewisse Haushaltsdisziplin. Die damit verbundene nötige Fokussierung auf die wichtigen Investitionen führe jedoch auch dazu, die Investitionen kritisch zu hinterfragen. Als nachteilig könnten gewisse Einbußen bezüglich der Flexibilität angeführt werden. Hier könne man aber festhalten, dass man sich immer eine gewisse Flexibilität bewahrt habe. Es sei bewiesen worden, dass auf Fördermaßnahmen sowie außergewöhnliche Notwendigkeiten immer reagiert werden konnte. Diese Flexibilität werde man sich auch künftig bewahren und könne auch auf eventuelle Förderpakete anlässlich der Pandemie reagieren. Verwaltungsseitig werde daher eine Festlegung des Investitionsniveaus von 4,75 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2023 vorgeschlagen. Abschließend weist er darauf hin, dass für das Jahr 2021 bereits Investitionen in Höhe von 5,3 Mio. € vorgesehen seien. Allerdings sei die Plansumme in den folgenden Jahren bedeutend geringer, so dass sich letztlich aktuell noch ein planbares Saldo in Höhe von 1,8 Mio. € ergebe.

Nach Meinung von Ratsherrn Schmidt-Berg sei der Vorschlag schlüssig und nachvollziehbar ausgeführt worden. Er könne den Vorschlag unterstützen und halte ein konstantes Investitionsvolumen und die damit verbundene kritische Hinterfragung der Investitionen für richtig. Die Verschuldung konnte von 15 Mio. € auf nunmehr jetzt 6.4 Mio. € abgebaut werden. Dies zeige, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde und sei ein deutliches Zeichen für eine erfolgreiche Arbeit. Auf Förderprogramme werde man flexibel reagieren, wie dies auch in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. Grundsätzlich halte er eine Deckelung der Investitionen als planerisches Instrument für richtig.

Ratsherr Kroon stimmt zu, dass angesichts der derzeitigen Situation bezüglich der haushaltswirtschaftlichen Lage Ruhe bewahrt werden müsse. Die Auswirkungen der Pandemie seien noch nicht absehbar, daher müsse die Entwicklung abgewartet werden. Zum heutigen Zeitpunkt könne daher auch zum Investitionsbedarf noch keine Aussage getroffen werden. Es blieben die Rettungsschirme und die erforderlich werdenden Investitionen in die Wirtschaft abzuwarten. Zudem dürften notwendige Investitionen, die zum Teil in den Ausschüssen beschlossen worden seien, nicht der Deckelung zum Opfer fallen. Das wäre ein falsches Signal für den Bürger. Der Grunderwerb stelle einen durchlaufenden Posten dar und sollte seines Erachtens nicht gedeckelt werden. Hier bestehe eine große Nachfrage nach Bauplätzen. Aus diesen Gründen könne er einer grundsätzlichen Deckelung der Investitionen nicht mittragen und zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Ratsherr Rust unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Durch die Deckelung werde eine Kontinuität erreicht und man sei gezwungen die Investitionen zu priorisieren. Dadurch sei die Ausgabepolitik nachhaltiger geworden. Eine Erhöhung des Investitionsniveaus sei sinnig, da auch die Gehälter und Löhne steigen und dies aufgegriffen werden müsse.

Ratsherr Harms merkt an, dass ein guter Stand bei der Infrastruktur nur durch Investitionen gewährleistet werde. Ratsherr Kroon sehe das vorgeschlagene Investitionsniveau als Investitionsmaximum an. Er betrachte das festgelegte Investitionsniveau hingegen als ein Investitionsminimum, mit dem die vorhandene Infrastruktur erhalten werden könne. Ein Wachstum wäre wünschenswert, jedoch werde man sich dies in der derzeitigen Situation nicht leisten können. Er schlage vor, den Beschlussvorschlag so zu belassen, jedoch das Wort „konstant“ zu streichen und ihn wie folgt zu ergänzen „Dieses Niveau darf nur überschritten werden, wenn die Haushaltslage dies erlaubt.“ Damit werde eine Überschreitung des Investitionsniveaus ermöglicht.

Ratsfrau Welter kann dem verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag zustimmen. Die Vor- und Nachteile der Investitionsdeckelung seien schlüssig und nachvollziehbar dargestellt worden. Die von Herrn Harms vorgeschlagene Ergänzung bezüglich einer Erhöhungsmöglichkeit der Investitionssumme sei kontraproduktiv. Damit bestünde die Gefahr das Investitionen zu hoch eingeplant werden und Maßnahmen nicht entsprechend der Planung realisiert werden können.

Von Ratsherrn Park wird darauf hingewiesen, dass ein weiterer positiver Effekt der Investitionsdeckelung auch die bessere Planbarkeit des Personalbestandes sei. Ein konstantes Investitionsniveau könne mit gleichbleibendem Personal abgearbeitet werden. Die bestehenden Unsicherheiten angesichts der Pandemie beschäftigten derzeit alle. Daher bliebe hinsichtlich der Investitionen in den Wohnungsbau die weitere Entwicklung beim Bauplatzverkauf abzuwarten sowie auch die Zinsentwicklung und die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage. Die Priorisierung der Investitionen sei wichtig und gehöre zu einer vernünftigen Planung. Er sei froh, dass die Erhöhung von Steuern und Abgaben in den vergangenen Jahren nicht zur Debatte standen. Angesichts der aktuellen Lage gehöre dies auch weiterhin nicht auf den Plan, da dies ein falsches Signal an die Bevölkerung wäre. Die Beibehaltung des Investitionsniveaus mit einer leichten Steigerung sei jedoch ein starkes Zeichen für die Bevölkerung und die Firmen. Dies zeige, dass die Stadt gut aufgestellt sei.

Nach Meinung von Ratsherrn Hots sei eine Deckelung Investitionen positiv und habe sich bewährt. Die Änderung bezüglich der Höhe der Deckelung sei schlüssig und nachvollziehbar dargelegt worden. Alle wichtigen Maßnahmen wurden durchgeführt und auch für die Unterhaltung des Straßenbaus wurden 900.000 € zur Verfügung gestellt. Durch die Deckelung konnte eine konstante Belastung des Ergebnishaushaltes erreicht werden. Darüber hinaus konnte auch die Verschuldung abgebaut werden. Die weitere Entwicklung bliebe abzuwarten. Er sei sich jedoch sicher, dass man auf eventuelle Rettungsschirme flexibel reagieren könne und die Situation gut meistern werde.

Ratsherr Kroon hält fest, dass man in vielen Punkten übereinstimme. Er vertrete jedoch die Auffassung, dass notwendige Investitionen getätigt werden müssen. Deshalb halte er eine Deckelung der Investitionen für die nächsten 3 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt nicht für angebracht und er sei damit nicht zufrieden. Es sollte zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden. Die Nachfrage nach Bauplätzen sei vorhanden, daher könne in dem Bereich auch mehr investiert werden, zumal es sich auch um einen durchlaufenden Posten handele. Es werden seinerseits durchaus mehr Möglichkeiten gesehen, die genutzt werden sollten. Er sehe nicht die Notwendigkeit zum derzeitigen Zeitpunkt eine Begrenzung der Investitionen vorzunehmen. Der Vorschlag von Ratsherrn Harms stelle für ihn keine Lösung dar.

Ratsherr Schmidt-Berg weist darauf hin, dass in der Vergangenheit hohe Investitionen eingeplant gewesen seien, die dann jedoch nicht abgearbeitet werden konnten. Er halte daher ein konstantes Investitionsvolumen für sinnvoll, da dies die Summe darstelle, die auch leistbar und realisierbar sei. Dies sei realistisch. Zur Straßenunterhaltung sei zu erwähnen, dass die Stadt auch im Vergleich mit anderen Gemeinden recht gut dastehe. Das sei auch hinsichtlich des Bauplatzverkaufes der Fall. Festzuhalten sei ebenfalls, dass im Bereich Grunderwerb bislang alle Flächenankäufe realisiert werden konnten. Ankäufe seien eine langwierige Angelegenheit und es müssten auch entsprechende Angebote für einen Flächenankauf vorhanden sein. 

Ratsherr Harms kommentiert, dass er grundsätzlich ebenfalls für mehr Investitionen plädiere. Wünschenswert sei eine Investitionsquote von 15 – 20 %. Dies sei jedoch nicht leistbar. Eine Investitionssumme von 4,75 Mio. € seien für ihn in Ordnung, stelle aber nur das Minimum für den Vermögenserhalt dar mit Luft nach oben. Seines Erachtens müsse für den Grunderwerb aufgrund der großen Nachfrage mehr investiert werden. Hier gelte es jedoch ein gesundes Mittelmaß zu finden, da die Investitionen auch finanziert werden müssen. Es stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Schulden. Da der Grunderwerb einen durchlaufenden Posten darstelle, könne man darüber diskutieren, dies gegebenenfalls durch Darlehen zu finanzieren. Durch die Bauplatzverkäufe käme ja auch Geld wieder herein.

Ratsfrau Welter erwidert, dass eine Summe von 4,75 Mio. € angesichts der ungewissen Lage als Maximum gelten sollte. Den Grunderwerb aus der Deckelung herauszunehmen halte sie nicht für sinnvoll, da es sich ihrer Meinung nach nicht um einen reinen durchlaufenden Posten handele. Es entstünden auch Folgekosten wie z. B. durch Straßenunterhaltung oder weiterer Bedarf an Kitaplätzen etc.

Ratsherr Rust plädiert dafür, bei dem Vorschlag der Verwaltung zu bleiben und sieht keinen erweiterten Handlungsbedarf. Der Vorschlag der Verwaltung habe Perspektive und dies sei auch für den Grunderwerb angebracht. Es müsse nachhaltig investiert werden und es sei extrem wichtig, auch die Lebensqualität zu erhalten. Diese habe nach seinen Erkenntnissen bereits nachgelassen. Zur Sicherstellung der Lebensqualität müsse daher beim Grunderwerb eine Abwägung der positiven und negativen Effekte vorgenommen werden und eine langfristige und nachhaltige Planung erfolgen.

Ratsherr Schmidt-Berg widerspricht, dass die Lebensqualität in Westerstede sehr gut sei. Westerstede sei eine schöne Region und ein gefragtes Gebiet für Touristen. Die Besucherzahlen seien steigend.

Es schließt sich ein kurzer Meinungsaustauch an, in dessen Verlauf Ratsherr Hots die Frage aufwirft, wieviel freie Gewerbefläche in Westerstede vorgehalten werde. Er bittet die Verwaltung um eine entsprechende Auskunft im Protokoll.

Anmerkung der Verwaltung: Lt. Ermittlung des Amtes für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing beträgt das Flächenangebot der Stadt und der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in den Gewerbegebieten derzeit insgesamt 197.500 m². Hiervon sind 32.350 m² reserviert.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, verweist auf den Beschlussvorschlag. Sie wirft die Frage auf, ob der eingebrachte Vorschlag von Ratsherrn Harms zur Änderung des Beschlussvorschlages aufgegriffen und darüber abgestimmt werden soll.

Ratsherr Harms zieht seinen Vorschlag mangels Unterstützung zurück.

Sodann folgt die Beschlussfassung.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:
Für den Zeitraum 2021-2023 wird ein konstantes Investitionsniveau von 4,75 Mio. € p. a. beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

8 JA- Stimmen

2 NEIN-Stimmen