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Ratsfrau Ackermann erläutert den von der CDU-Stadtratsfraktion gestellten Antrag auf Aussetzung der vorgeschlagenen Krippensatzung bis 2022. Aufgrund der sich durch die derzeitigen durch die Corona-Krise ergebenen Belastungen für die Eltern könne diesen zurzeit eine Beitragserhöhung nicht zugemutet werden. Wenn sich die Situation normalisiert habe, solle das Thema neu beraten werden. Ratsherr Lukoschus führt aus, dass er sich als teilnehmender Gast während der Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 19.05.2020 angesichts des Umganges mit Eltern und anderen Beteiligen geschämt habe, Ratsherr zu sein. Die geplante Beitragserhöhung sei nicht sozial verträglich. Wenn die Beiträge angehoben werden müssen, sollte dies auf eine harmonische Art und Weise erfolgen. Westerstede werbe für sich als Gesundheitsstadt und Wirtschaftsstandort. Der Zuzug von Fachkräften sei weiter erforderlich. Durch die geplante Beitragserhöhung würden junge Familien langfristig jedoch abgeschreckt, sich in Westerstede niederzulassen. Hierdurch würde die Stadt insgesamt an Attraktivität einbüßen. Er wundere sich zudem über die derzeitigen politischen Ansichten. Die CDU wolle die Beitragserhöhung aussetzen, während die SPD und andere massive Beitragserhöhungen unterstützten. Da er das Ziel der CDU unterstütze, ziehe er hiermit den von ihm gestellten Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag zurück. Er werde dem Antrag der CDU zustimmen. Auch Ratsfrau Schmidt beurteilt die vergangene Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt als sehr emotional. Sie weise aber den Vorwurf der Eltern, dass Westerstede familienunfreundlich sei, zurück. In den vergangenen Jahren sei viel Geld in den Bau von Kindergärten und Krippen investiert worden, um den steigenden Anforderungen der Eltern Rechnung zu tragen. Sie erinnert daran, dass es vor 15 Jahren lediglich eine kleine Krippengruppe in Westerstede gegeben hätte. Sie halte den Beschluss der Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Umstellung in der Berechnung des zu leistenden Elternbeitrages, dass künftig das Netto- statt des Bruttoeinkommens berücksichtigt werde, wirke sich für viele Eltern positiv aus. Zudem hätten sich seit 2013 die Einkommensverhältnisse vieler Eltern verbessert. Sie stelle zudem die Behauptung in Frage, dass normal verdienende Arbeitnehmer gleich in die höchste Beitragsstufe rutschen würden. Es müsse auch gesehen werden, dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich seien. Dies bedeute, dass auch der Lebensstandard entsprechend angepasst werden müsse. Es könne nicht erwartet werden, dass alle Betreuungskosten von der Allgemeinheit getragen werden würden. Zudem enthalte die geplante Satzungsänderung auch eine Härtefallregelung, die von den durch die Corona-Krise betroffenen Familien in Anspruch genommen werden könne. Ihre Fraktion werde dem Antrag der CDU nicht zustimmen sondern dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss folgen. Ratsfrau Welter hält den Antrag der CDU aufgrund der eingeräumten Härtefallregelung für unnötig. Sie beurteile den Vorschlag durch die Einarbeitung zweier zusätzlicher Einkommensstufen als sozial gerecht. Für viele Familien werde der zu zahlende Beitrag durch die Umstellung auf die künftige Berücksichtigung des Nettoverdienstes abzüglich der Freibeträge geringer. Nur für wenige Eltern mit sehr hohen Einkünften werde der zu zahlende Beitrag stärker ansteigen. Ihrer Auffassung nach könne sich dieser Personenkreis diese Anhebung auch leisten. Der Vorwurf, dass die Stadt durch die Beitragserhöhung andere Defizite ausgleichen wolle, sei nicht richtig. Sie werbe für Verständnis für die vorgeschlagene Änderung der Satzung. Ratsherr Vuik sehe nach seinen Berechnungen tatsächlich mehr Ent- als Belastung für die Elternschaft. Die Schaffung von 9 Einkommensstufen sowie die Anhebung der Höchstverdienstgrenze von 50.000 Euro auf 60.000 Euro Nettoverdienst sorge für eine hohe soziale Gerechtigkeit. Der Vergleich mit Berechnungen anderer Gemeinden sei problematisch, da dort Einkommen und Freibeträge anders berücksichtigt würden. Nach Auffassung des Ratsherrn Drieling habe die Stadt Westerstede den Anspruch kinder- und familienfreundlich zu sein. Die FDP habe den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen immer unterstützt. Auch in die Schulen sei für die Schaffung guter Bildungsmöglichkeiten der Kinder viel investiert worden. Die Stadt habe es geschafft, dem „Run“ auf Kinderbetreuungsplätzen beizukommen. Alle Kinder, für die ein Betreuungsplatz beantragt wurde, hätten auch einen bekommen. Bei der Versorgung mit Krippenplätzen gehöre Westerstede im Landkreis zur Spitzengruppe. Statt der vom Land geforderten Betreuungsquote von 35 % betrage diese in Westerstede bereits über 40 %. Auch zukünftig solle weiter in die Schaffung neuer Betreuungsplätze investiert werden. Er berichtet weiter, dass die geplante Satzungsänderung in den vergangenen 18 Monaten von einer extra hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe erarbeitet worden sei. In 7 Zusammenkünften habe man sich nach langen Diskussionen auf einen Vorschlag geeinigt. Wenn die letzte Ratssitzung nicht bedingt durch Corona entfallen wäre, wäre über die Satzungsänderung bereits entschieden worden. Bedingt durch die aktuell vorliegende Lage sei die durch die Änderung der Satzung geplante Beitragserhöhung in der letzten Ausschusssitzung durch die Einführung zwei weiterer Sozialstufen und der Erhöhung der Höchstverdienstgrenze abgemildert worden. Er beurteilt den neuen Vorschlag als vernünftige Lösung. Zwar würden höhere Einkommen etwas stärker belastet, viele untere und mittlere Einkommen aber auch entlastet. Eine Aussetzung der Anpassung, wie von der CDU gefordert, verschiebe das Problem nur in die Zukunft. Ratsherr Park zitiert eine Äußerung des Bundespräsidenten, in der dieser den Eltern für das Durchhalten in der derzeitigen Krise seinen Dank ausspreche. Auch er möchte die Gelegenheit nutzen, den Eltern hierfür zu danken. Vielen Eltern drohten trotz verschiedener Maßnahmen des Bundes derzeit erhebliche Einkommensverluste. Daher spreche sich die CDU für eine Aussetzung der Erhöhung von Beiträgen für die Kinderbetreuung aus, um Familien entsprechend nicht noch mehr zu belasten. Die Auswirkung der Umstellung vom Brutto- auf das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage sei für ihn fraglich. Die Mehrheit der Eltern wäre von Beitragserhöhung betroffen. In Krisenzeiten müsse die Möglichkeit bestehen, getroffene Entscheidungen zu überdenken. Er werbe daher für eine Zustimmung zum Antrag der CDU. Für Ratsherrn Rowold stelle sich der derzeitige Zeitpunkt für eine Erhöhung der Beiträge als denkbar schlecht dar. Er werde dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen. Auch Ratsherr Schmidt-Berg werbe noch einmal für eine Verschiebung bis 2022. Die Corona-Krise sei jetzt nun mal da, daher sollte die Änderung der Satzung verschoben werden. Auch andere Gemeinden würden ihre Beiträge einfrieren oder absenken. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsvorsitzende Beeken stellt fest, dass Ratsherr Lukoschus seinen Änderungsantrag zurückgezogen habe. Daher sei nur noch über einen Änderungsantrag abzustimmen. Sie trägt den Änderungsantrag der CDU-Stadtratsfraktion vor und lässt sodann über diesen abstimmen. „Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt hiermit, die im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt beschlossene und für den Rat vorbereitete Erhöhung der Krippenbeiträge auf absehbare Zeit nicht weiter zu verfolgen. Eine erneue Beratung soll ab dem Jahr 2022 erfolgen.“ Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen sowie 18 Nein-Stimmen. Die Ratsvorsitzende stellt fest, dass dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion somit mehrheitlich seitens der Ratsmitglieder nicht gefolgt werde. Sodann trägt die Ratsvorsitzende den unter Tagesordnungspunkt 4.2.3. in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 26.05.2020 beratenden Beschlussvorschlag vor und bittet um Abstimmung.
Beschluss: Die im „Arbeitskreis Kitagebühren“ erarbeitete und im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am 17.02.2020 sowie vom Verwaltungsausschuss am 10.03.2020 beratene Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird mit Wirkung vom 01.08.2020 mit der vorgeschlagenen Änderung zur Härtefallregelung in § 8 Absatz 7 sowie der Erweiterung um die Einkommensstufen 8 und 9 inklusive der damit verbundenen Verschiebung der Höchstgebühren auf Stufe 9 entsprechend der Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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