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Auszug - Evaluierung des Investitionsniveaus der Jahre 2018-2020 und Festlegung des Investitionsniveaus für die Jahre 2021-2023  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 8.1.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0818 Evaluierung des Investitionsniveaus der Jahre 2018-2020 und Festlegung des Investitionsniveaus für die Jahre 2021-2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Auffassung von Ratsherrn Kroon wird die Pandemie auch in Westerstede zu einer sinkenden Einnahmesituation führen. Zwar werde derzeit von der Bundesregierung über einen  finanziellen Rettungsschirm für Kommunen nachgedacht, jedoch sei zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zur Investitionsfähigkeit der Stadt in den kommenden Jahren möglich. Weiterhin bestehe eine große Nachfrage nach Bauplätzen. Familien, die in Westerstede bauen wollten, sollten auch die Möglichkeit dazu erhalten. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Ratsherr Schneider berichtet, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimmen werde. Ein Stopp der Investitionen zum derzeitigen Zeitpunkt wäre ein falsches Signal. Die Freigabe der Höhe der Investitionsmittel zum Zwecke des Grunderwerbs sei nicht in Ordnung.

Ratsherr Harms könne seinem Vorredner grundsätzlich zustimmen. Jedoch nehme eine Deckelung der Investitionshöhe der Stadt die Flexibilität. Der vormals festgesetzte Betrag von 4,5 Millionen Euro habe sich an der Höhe der Abschreibungen orientiert. Um die Infrastruktur zu verbessern, müssten die Investitionstätigkeiten jedoch ausgeweitet werden. Der künftig hierfür angedachte Betrag von 4,75 Millionen Euro pro Jahr reiche nicht aus. So sollte dieser Betrag nicht die Maximalgrenze sondern eher die Mindestgrenze für Investitionen darstellen. Er stelle daher einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag. Für die Jahre 2021 bis 2023 sollte ein Mindestinvestitionsniveau von 4,75 Millionen gelten. Dieser Betrag müsse zwar nicht überschritten werden, es sollte aber die Möglichkeit bestehen, auch über diesen Betrag hinaus Mittel zu investieren.

Kämmerer Busch befürchtet bei Freigabe der Investitionsgrenze den Wegfall der Haushaltsdisziplin. Eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen, wie sie derzeit vorgenommen werden, sei dann nicht mehr erforderlich. Die Stadt sei derzeit in der glücklichen Lage, den Betrag für Investitionen in den kommenden Jahren um jährlich 250.000 € erhöhen zu können. Zudem müssten die geplanten Investitionsmaßnahmen auch personell von der Verwaltung umgesetzt werden können. Er könne eine Aufhebung der Deckelung des Investitionsniveaus nicht befürworten. Sofern seitens der Bundesregierung tatsächlich Förderprogramme für Kommunen realisiert werden sollten, könne die Stadt, wie auch in der Vergangenheit bereits geschehen, flexibel darauf reagieren.

Ratsfrau Welter führt aus, dass auch die Grünen dem Verwaltungsvorschlag zustimmen werden. Es habe sich als sinnvoll erwiesen, Investitionsmaßnahmen von Jahr zu Jahr weiter zu entwickeln. Dies habe zu einem ausgeglichenen Haushalt geführt. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie seien zudem derzeit noch nicht absehbar.

Ratsherr Schneider beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Über diesen Antrag lässt Ratsvorsitzende Beeken sodann abstimmen. Der Sitzungsunterbrechung wird seitens der Ratsmitglieder einstimmig zugestimmt.

Beginn der Sitzungsunterbrechung: 18:20 Uhr.

Fortsetzung der Sitzung: 18:31 Uhr.

Ratsherr Lukoschus unterstütze den von Ratsherrn Harms formulierten Änderungsantrag. Viele notwendige Investitionsmaßnahmen hätten sich aufgestaut. Er könne einer Aufhebung der Deckelung der Investitionshöhe sehr gut folgen, um z. B. Bauplätze zu schaffen und Straßen auszubauen. Zudem erwarte er, dass der Bund den Kommunen entsprechende Fördertöpfe zur Verfügung stellen werde.

Ratsherr Park teilt mit, dass die CDU den Ausführungen des Kämmerers zustimme. Bei einer Aufhebung der Deckelung der Investitionsmittel gebe es kein Limit mehr nach oben. Neue Begehrlichkeiten würden geweckt. Das bisherige Verfahren sollte daher im Sinne der Haushaltsdisziplin fortgeführt werden.

Ratsherr Rust führt aus, dass auch die UWG die Deckelung der Investitionshöhe für gut halte. Dadurch konnte die Verschuldung in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden. Die geplante Erhöhung um 250.000 Euro schaffe einen guten Rahmen für die künftige Investitionstätigkeit.

Auch Ratsherr Töpfel spricht sich für eine Deckelung aus. Eine Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein falsches Signal.

Ratsherr Oeltjen berichtet, dass die SPD von Anfang an gegen eine Deckelung gewesen sei. Für den Erwerb von Grundstücken sei eine Abschreibung nicht zu leisten. Natürlich wünsche sich die Verwaltung Planungssicherheit für die Zukunft. Er hätte sich jedoch ein Umdenken der CDU in der Thematik gewünscht. Die Einnahmesituation der letzten Jahre sei sehr gut gewesen. Die SPD möchte die Deckelung daher abschaffen. Dem nächsten Stadtrat sollte die Bürde der Deckelung der Investitionshöhe nicht auferlegt werden.

Ratsherr Schmidt-Berg wirbt für Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag, die Deckelung sei weiterhin erforderlich. Die Stadt müsse auch in Zukunft auf die Finanzen achten. Der Schuldenstand konnte in den letzten Jahren durch die Deckelung erheblich abgebaut werden. Es sei daher erforderlich, geplante Maßnahmen weiterhin wirtschaftlich zu priorisieren.

Ratsherr Schneider erwartet, dass die Einnahmesituation in der derzeitigen Lage nicht so positiv bliebe. Es sei mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen. Hinsichtlich der in der bisherigen Diskussion erwarteten finanziellen Hilfspakete des Bundes für Kommunen sei abzuwarten, ob sich Deutschland dies derzeit überhaupt noch leisten könne. Er sehe dadurch die Gefahr für künftige Steuererhöhungen für Bürger und Unternehmer. Dies wäre ein falsches Signal, die nächsten Generationen sollten nicht mit noch mehr Schulden belastet werden.

Ratsherr Harms zeigt sich erfreut über die in der Sitzung geführte Diskussion. Dies sei eine wichtige Debatte bezüglich des Themas gewesen. Da es aber absehbar sei, dass der von ihm gestellte Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag keine Mehrheit finden werde, ziehe er seinen Änderungsantrag hiermit zurück.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.    

 


Beschluss:

Für den Zeitraum 2021-2023 wird ein konstantes Investitionsniveau von 4,75 Mio. € p. a. beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:


-mehrheitliche Zustimmung bei 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung-