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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0737-02 und bittet Frau Schraad um nähere Erläuterungen. Frau Schraad stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Der Landkreis Ammerland habe darauf hingewiesen, dass die Planung zwar lärmtechnisch grundsätzlich umsetzbar sei, jedoch allen Akteuren eine hohe Verantwortung für den Schutz vor Gesundheitsgefährdungen obliege. Weiterhin habe der Landkreis einen Nachweis der ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung gefordert. Frau Schraad führt zu der Stellungnahme aus, dass der Bebauungsplan dezidierte Festsetzungen zum passiven Lärmschutz aufweise und die Einhaltung der geltenden Lärmwerte innerhalb der nachgeordneten Zulassungsebene der konkreten Vorhaben zu prüfen sei. Die Stadt nehme hier die erhöhten baulichen Anforderungen zugunsten der Wohnbebauung in Kauf. Die Oberflächenentwässerung erfolge über Rohrleitungen, die das Oberflächenwasser an das vorhandene Regenrückhaltebecken weiterleiten. Die Leitungen werden teilweise über ein privates Grundstück geführt, das ebenfalls im Eigentum des Investors stehe. Mit dem Investor werde eine entsprechende Vereinbarung getroffen und die Leitung im Grundbuch gesichert.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 119 Tannenloge Erweiterung II 1. Änderung wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 127. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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