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Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Beeken, erteilt Frau Wetenkamp unter Hinweis auf die Beschlussvorlage-Nr. 20/0925 das Wort. Frau Wetenkamp weist auf die Abweichungen zur Rahmenvorgabe für das Budget 125-Personal hin. Ratsherr Schmidt-Berg merkt an, dass die CDU-Fraktion dem Stellenplan bis auf die Stelle Springkraft Hausmeister zustimmen könne. Diese Stelle sollte aus dem Stellenplan herausgenommen werden. Er schlage stattdessen eine Abwicklung der Hausmeistertätigkeiten im Vertretungsfall über das Baubetriebsamt vor. Auch Ratsherr Kroon unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen. Es sei wichtig das Personal für die kommenden Jahre zu motivieren und Nachwuchskräfte auszubilden. Zu klären sei, ob das Baubetriebsamt die Hausmeistertätigkeiten vertretungsweise abdecken könne. Andernfalls könne die Stelle für eine Springkraft für Hausmeister von ihm mitgetragen werden. Weiterhin stellt er klar, dass er gegen eine Ausgliederung des Reinigungsdienstes sei. Jedoch spreche er sich gegen eine generelle Einstufung aller Reinigungskräfte von E1 nach E2 aus. Als Kompromiss schlage er vor, die Höhergruppierung an Bedingungen zu knüpfen wie z.B. langjährige Erfahrung, ein erhöhtes Hygienekonzept oder größere Verantwortung. So könne ein Teil der Kräfte befördert werden und man schaffe einen Anreiz, Tätigkeiten auszubauen. Ratsherr Park begrüßt den Vorschlag von Ratsherrn Kroon und spricht sich ebenfalls dafür aus, die Höhergruppierung der Reinigungskräfte an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Auch er betont, dass eine Ausgliederung des Reinigungsdienstes nicht gewünscht sei. Er rege an, in künftigen Stellenausschreibungen die Vorteile und Leistungen der Stadt, wie z.B. die Bezahlung nach dem TÖVD, insbesondere das 13. Monatsgehalt, das Gesundheitsmanagement, Hansefit etc., mehr hervorzuheben. Sollten Bewerbungen weiterhin ausbleiben und sich der gewünschte Erfolg nicht einstellen, müsse hierüber im nächsten Jahr neu beraten werden. Ratsherr Harms merkt an, dass es hier um Personal und damit letztlich auch um den Haushalt ginge. Finanziell gesehen läge ein guter Haushalt vor, strukturell betrachtet sei es jedoch kein guter Haushalt. Jedes Jahr müssten Investitionen gestrichen oder verschoben werden. Es seien mehr Investitionen erforderlich, um die Infrastruktur auf einem recht hohen Niveau zu erhalten. Die Investitionsquote sei mit 10 % zu niedrig. Erstrebenswert sei eine Investitionsquote von 15 %. Dieses Ziel könne letztlich jedoch nur durch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen, insbesondere auch durch eine Reduzierung des Personals, erreicht werden. Die Personalaufwandsquote läge bei rd. 30 % und sei im Vergleich zu anderen Gemeinden gleicher Größenordnung zu hoch. Langfristig wäre eine Personalaufwandsquote von 20 -23 % anzustreben. Es sei daher zu überlegen, wo und wie Personal durch innovative Lösungen abgebaut werden könne. Eine Option sei die Privatisierung, wie das Beispiel Campingplatz zeige. Seines Erachtens wäre daher auch die Privatisierung anderer Bereiche, wie z.B. die Pflege von Beeten und Wegen, in Betracht zu ziehen. Dabei müsse die Qualität der Leistungen durch entsprechende Vertragsgestaltung und ausreichende Kontrolle sichergestellt werden. Er führt weiterhin aus, dass auch im Bereich Tourismus neue Wege beschritten werden könnten. Für den Bereich seien 3 Stellen vorhanden, obwohl die Verantwortung bei einem Verein läge. Hier gäbe es eine Vermischung. Denkbar wäre es, die Aufgabe dem Verein zu übertragen und Unterstützung in Form eines Zuschusses zu leisten. In Erwägung zu ziehen sei auch, für die Kindergärten private Träger zu suchen. Insgesamt müsse man mutig und innovativ sein, um langfristig die Struktur des Haushaltes zu verbessern. Andernfalls werden Steuererhöhungen unvermeidbar sein. Wegen der fehlenden Nachhaltigkeit könne er dem Stellenplan und dem Haushalt nicht zustimmen. Ratsherr Rust kann den Vorschlag von Ratsherrn Kroon mittragen, eine Höhergruppierung der Reinigungskräfte unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen. Die Personalaufwandsquote sei hoch, jedoch sei die Politik damit überfordert, Vorschläge für mögliche Personaleinsparungen zu machen. Hier sei man auf verwaltungsseitige Vorschläge angewiesen. Die Privatisierung sei nicht in jedem Fall die beste Lösung. Hier müsse differenziert werden. Seines Wissens werden z. B. bestimmte Bauhofleistungen bereits vergeben. Die Kosten seien stets im Auge zu behalten und zu vergleichen. Dies läge auch im Interesse der Verwaltung und sei ein laufender Prozess. Die Aufgabenkritik sei langwierig und eine Querschnittsaufgabe für alle. Er spreche sich ebenfalls dafür aus, Hausmeistertätigkeiten im Vertretungsfall vom Baubetriebsamt abdecken zu lassen. Kleinere Hausmeistertätigkeiten könnten zudem hilfsweise auch auswärtig vergeben werden. Insgesamt sei man auf dem richtigen Weg und er könne dem Haushalt daher zustimmen. Nach Meinung von Ratsfrau Welter sei der Sachverhalt von der Verwaltung plausibel begründet und sie könne daher zustimmen. Den Vorschlag, die Hausmeistertätigkeiten im Vertretungsfall vom Baubetriebsamt abdecken zu lassen, könne sie mittragen. Problematisch sehe sie bei den Reinigungskräften, wenn neue Kräfte anders bezahlt würden als „Altkräfte“. Frau Wetenkamp äußert, dass es möglich sei, die Höhergruppierung an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Es seien zum Beispiel Teamleitungen denkbar, die dann höher eingestuft werden könnten. Dazu müsse der Reinigungsdienst umstrukturiert werden. Dies sei auf die Schnelle jedoch nicht umsetzbar und benötige Zeit. Zudem könne sie spontan die erforderlichen Stellen nicht beziffern, sondern allenfalls grob schätzen, um einen Spielraum für die Umstrukturierung zu haben. Eine Eingruppierung nach Erfahrung bzw. Beschäftigungsdauer sei nicht möglich, da dies bereits über die steigenden Erfahrungsstufen abgegolten werde. Für eine Höhergruppierung seien zwingend höherwertige Tätigkeiten zugrunde zu legen und zu differenzieren. Dies sei möglich, jedoch für die Generierung von neuen Kräften nicht unbedingt hilfreich. Es konnten in den letzten Monaten keine neuen Kräfte angeworben werden, obwohl in den Stellenausschreibungen auf den Tarifvertrag hingewiesen und konkret die Stundenvergütung genannt worden sei. Der Hinweis auf das Gesundheitsmanagement könne künftig in die Stellenausschreibung noch aufgenommen werden. Man werde alles versuchen, um neue Reinigungskräfte zu gewinnen. Sollte dies jedoch nicht gelingen, müsse auf Reinigungsfirmen zurückgegriffen werden. Sofern die Stelle für die Springkraft Hausmeister gestrichen werde, werde man sich weiterhin behelfen. Das Baubetriebsamt könne jedoch im Vertretungsfall nicht immer sofort auf Abruf präsent sein. Weiterhin stellt sie klar, dass die Personalaufwandsquote nicht 30 % betrage, sondern aktuell lediglich 28,4 %. Die Nettopersonalaufwandsquote betrage 27,02 % und sei ausschlaggebender, da in dieser Kennzahl die Förderungen der Personalkosten berücksichtigt seien. Für das Jahr 2021 sinke die Nettopersonalaufwandsquote auf 26,2 % und nehme damit eine positive Entwicklung. Die Personalaufwandsquote sollte sich in der Interpretation auf die Mittelbindung beschränken, da die Kennzahl im Zusammenhang mit den Gesamtaufwendungen zu sehen sei. Veränderungen der Kennzahl können nicht nur im Personalbereich liegen, sondern auch in anderen Aufwandsarten begründet sein. Bürgermeister Rösner bedankt sich für das positive Begleiten des Stellenplans. Er weist darauf hin, dass die Auslagerung von Aufgaben nicht immer die kostengünstigere Variante sei. So sei z.B. heute in der Presse zu lesen, dass die Gemeinden Bad Zwischenahn Gebühren für Straßenreinigung senken könne. Dies sei möglich, weil man die Aufgabe wieder selbst und kostengünstiger als die bisherige Fremdvergabe erledige. Das zeige deutlich, dass die Beauftragung einer Fremdfirma auch teurer sein könne. Dennoch würde in dem Fall die Personalaufwandsquote sinken und sich der Aufwand an eine andere Stelle verlagern. Daher sei diese Kennzahl nicht aussagekräftig und mit Vorsicht zu genießen. Vielmehr seien die Kosten insgesamt im Auge zu behalten und zu vergleichen. Die Entscheidung könne dabei nicht abhängig von der Personalaufwandsquote getroffen werden, sondern die kostengünstigere Variante sei ausschlaggebend. Der Vorschlag die Springkraft Hausmeister zunächst aus dem Stellenplan zu streichen sei vertretbar. Jedoch sollte hier nach einem Jahr evaluiert werden, ob sich dies in der Praxis auch bewähre. Die Anregungen von Ratsherren Park bezüglich der Stellenausschreibungen für die Reinigungskräfte werde man berücksichtigen. Er hoffe, dass es gelinge die dringend benötigten Kräfte anzuwerben. Er sei überzeugt, dass die Wahrnehmung der Reinigung mit eigenem Personal die kostengünstigere und qualitativ bessere Lösung sei. Er sei froh, dass dem Stellenplan ansonsten zugestimmt und den jungen Mitarbeitern so die Chance gegeben werde, sich bei der Stadt zu entwickeln. Damit werde ein Personalentwicklungsplan ermöglicht, um zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Von Ratsherrn Harms wird angemerkt, dass die Personalaufwandsquote nicht wesentlich unter 30 % läge. Man müsse sich auch mit anderen Kommunen vergleichen. Die Personalaufwandsquote zeige, was noch ausgegeben werden könne. Die Politik lege jedoch fest, was die Kommune ausgeben dürfe. Ratsherr Schmidt-Berg ist ebenfalls der Meinung, dass die Anzeigengestaltung ein wichtiger Aspekt sei. Den Reinigungskräften sollte eine Höhergruppierung mit Übernahme einer höheren Verantwortung gewährt werden. Er schlage vor, für die Konzeptentwicklung zunächst 10 Stellen für Höhergruppierungen nach E2 einzuplanen und die Stellenanzahl nach einem Jahr zu überprüfen. Frau Wetenkamp gibt zu bedenken, dass den Mensakräften aufgrund des erhöhten Hygienekonzeptes auf jeden Fall eine Höhergruppierung zu gewähren sei. Sie schlage daher eine Anzahl von 15 Stellen vor. Nach einer weiteren Aussprache hält die Ausschussvorsitzende fest, dass Konsens bestehe, dass die Stelle für die Springkraft Hausmeister im Stellenplan zunächst keine Berücksichtigung finden solle. Weiterhin sollen im Stellenplan für die Höhergruppierung der Reinigungskräfte mit entsprechender Qualifizierung bis zu 15 E2-Stellen nach Bedarf berücksichtigt werden, um die Konzeptentwicklung zu ermöglichen. Die vorgelegte Mittelanmeldung für das Budget 125 stehe im Zusammenhang mit dem Stellenplan und darüber solle unverändert abgestimmt werden.
Beschluss: Der Haushaltsausschuss wird gebeten, im Budget 125 Mittelanmeldungen in folgender Höhe in den Haushalt 2021 zu übernehmen: Erträge: 2.348.900 €Aufwendungen: 12.632.800 €
Abstimmungsergebnis: 10 JA-Stimmen 1 NEIN-Stimme
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