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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0981 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterung. Herr Hinrichs erläutert den Geltungsbereich anhand einiger Lagepläne, Luftbilder und Strukturkonzepte aus dem Jahre 2014, in denen die Fläche bereits als „gewerbliche Fläche mit Wohnen“ angedacht war. Der Verwaltung sei bewusst, dass eine etwaige Planung dorfverträglich gestaltet werden müsse. Dies sei, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, im Verfahren zusammen mit der Dorfbevölkerung und der Politik zu erörtern. Ratsherr Rust gibt zu Bedenken, dass die Integration von gewerblicher Nutzung in ein geschichtsträchtiges Dorf wie Burgforde nur sehr schwierig umsetzbar sei. Er habe durch Gespräche erfahren, dass kein Interesse an einer Überplanung des westlich der Kleinburgforder Straße gelegenen Areals vorhanden sei; vielmehr sollte lediglich der östliche Bereich beplant werden. Weiter fügt er hinzu, dass durch die Überplanung von historischen Höfen die Möglichkeit bestehe, diese Gebäude durch neue Gebäude zu ersetzen und sich damit das Dorfbild negativ wandeln werde. Hinzutretend sei die Beeinflussung der Planung auf die Denkmalschutzeigenschaft zu hinterfragen. Herr Leffers ergänzt hierzu, dass es sich in dem vorgeschlagenen Geltungsbereich um eine empfindliche Übergangslage zwischen Gewerbe und Dorf handele. Die Planung und die Geltungsbereichsabgrenzung würden sich in dem weiteren Prozess anpassen. Nunmehr sollte jedoch das Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss gestartet werden, um in Gespräche mit den Anliegern und der Bevölkerung einzusteigen. Ratsherr Kroon unterstützt die Aussagen von Ratsherrn Rust hinsichtlich der Geltungsbereichsabgrenzung. Herr Hinrichs antwortet hierzu, dass eine Reduzierung des Geltungsbereiches im weiteren Verfahren möglich sei. Für den ersten Schritt der Planung sei jedoch ein größerer Geltungsbereich vorteilhaft.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 124 – Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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