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Auszug - Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
19/0637-01 Änderung der Bebauungspläne Nr. 106/106A - Logistikzentrum/Gewerbegebiet Westerstede-West - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0637
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0637-01 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erklärung.

Herr Hinrichs erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne bereits im Jahre 2019 gefasst wurde und nunmehr aufgrund von drei Aspekten ergänzt werden sollte. So beabsichtige ein Westersteder Unternehmen die Errichtung einer Tankstelle für Flüssigerdgas und Wasserstoff, was nach dem derzeitigen Festsetzungen nicht zulässig wäre. Zudem sollte das betriebsbezogene Wohnen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen und eine Erschließungsstraße für die derzeit nicht erschlossenen Flächen des Gewerbegebietes eingeplant werden.

Ratsherr Töpfel gibt zu Bedenken, dass durch die Errichtung der Tankstelle durchaus Immissionen entständen, die sich negativ auf die Überflutungsflächen und das Dorf Hollwege auswirken könnten. Die Zapfsäulen seien auf dem Grundstück des Autohofs Moorburg seines Erachtens objektiv sinnvoller, da so Synergieeffekte zu erwarten seien.

Herr Hinrichs hrt aus, dass bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes ein Lärmschutzgutachten mit den Werten einer Großspedition (Logistzentrum) berechnet wurde. Die hier beabsichtigten Zapfsäulen würden derartige Fahrbewegungen nicht auslösen, sodass keine Konflikte zu erwarten seien.

Herr Leffers ergänzt hierzu, dass Gespräche mit dem Betreiber des Autohofs stattgefunden, jedoch zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt hätten.

In einer kurzen anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass die Schaffung der Infrastruktur für alternative Tankstoffe wünschenswert sei und Zapfsäulen als Solitäranlagen auch schon in weiteren Gewerbegebieten vorhanden seien. 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

 Der Aufstellungsbeschluss vom 26.08.2019 zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 106 – Logistikzentrum Westerstede-West und des Bebauungsplanes Nr. 106A – Gewerbegebiet Westerstede-West wird um die planungsrechtliche Steuerung von Tankstellen, um den Ausschluss betriebsbezogenen Wohnens und um die Erschließungsstraße ergänzt. Die Änderung wird im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
 

 


Abstimmungsergebnis:
einstimmig.