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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0981-01 und bittet Herrn Janßen um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, die Bestandssituation und das mit der Stadtentwicklungsgesellschaft abgestimmte städtebauliche Konzept vor. Als Gebietstyp sei hier das ‚Dörfliche Wohngebiet‘ gewählt worden. Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung müsse nicht gleichgewichtig sein. Hierdurch solle das zulässige Nebeneinander von Wohnnutzungen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht und so Wohnbau in dörflichen Gebieten gefördert werden. Im Bereich der Ammerlandallee sei Gewerbegebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet zum Übergang zum Dörflichen Wohngebiet geplant. Die örtlichen Bauvorschriften seien zur Einbindung in die dörfliche Struktur erforderlich und orientierten sich an den Vorschriften für das neue Wohngebiet in Linswege. Auf Nachfrage von Ratsfrau Hellwig antwortet Herr Hinrichs, dass das Thema Lärm im Verfahren näher geprüft werde. Durch die gewählten Gebietstypen sei jedoch von einem konfliktfreien Nebeneinander auszugehen. Ratsherr Rust äußert sich kritisch zu der Planung. Seiner Meinung nach sei eine zu hohe Priorität auf die Gewerbeentwicklung gelegt worden; die dörfliche Struktur Burgfordes sei nicht aufgenommen worden. Deshalb schlägt er vor, das an der Kleinburgforder Straße entwickelte Konzept des „Wohnen + Gewerbe“ auch hier einzusetzen Herr Leffers erklärt dazu, dass der Vorschlag der Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und paraelleler Information der Anlieger erarbeitet wurde und aus Sicht der Verwaltung einen gelungenen Kompromiss zwischen der Wahrung der Struktur des Dorfes und der Gewerbeentwicklung entlang der Ammerlandallee darstelle. Der Vorschlag zur Kombination ‚Wohnen mit Gewerbe‘ sollte im Zuge des Verfahrens näher betrachtet werden. Hier seien auch die Lärmimmissionen der Ammerlandallee zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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