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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 125 Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße wurde im April diesen Jahres gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/0981 sowie auf die entsprechende Protokollierung verwiesen.
In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro NWP die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes erstellt und wird diese in der Ausschusssitzung vorstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geltungsbereiche der Planungen nicht identisch sind. Hintergrund ist, dass der Bebauungsplan nur den Bereich erfasst, wo sich die Planung schon weiter konkretisiert hat. Die anderen Flächen, die nur im Flächennutzungsplan dargestellt werden, unterliegen bis auf weiteres den einschlägigen Regelungen §§ 34/35 BauGB, um keine stringente Festsetzungen treffen zu müssen, die die dörflichen Strukturen zu stark überformen würden.
In der Sitzung sollte darüber diskutiert werden, ob örtliche Bauvorschriften, zusätzlich zu der Steuerung der Gestaltung über Trauf- und Firsthöhen, zumindest für den Bereich des Wohnens, festgelegt werden sollen.
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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