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Auszug - Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Ihausen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 14
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1066 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Ihausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1066 und bittet Herrn Hinrichs um Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Herr Hinrichs erläutert anhand mehrer Karten die Lage des Vorhabens sowie die rechtlichen Gegebenheiten. Derzeit werde auf einer Teilfläche des Flurstücks auf bis zu 46.180qm Torf abgebaut. Die Genehmigung hierfür sei im Jahre 2009 vom Landkreis Ammerland erteilt und laufe zum 31.10.2021 aus. Bis dahin solle der Abbau einschließlich der Rekultivierung abgeschlossen sein. Als Folgenutzung sei in der Genehmigung eine extensive Grünlandbewirtschaftung festgelegt.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sei die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft und im Regionalen-Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung „Torf“ der zweiten Zeitstufe sowie überlagernd als Vorsorgefläche für die Natur und Landschaft festgelegt. Im Landesraumordnungsprogramm 2017 werde die Fläche für den Vorrang Rohstoffgewinnung ausgewiesen.

 

Nach dem LROP sollen für Freiflächenphotovoltaikanlagen bereits versiegelte und vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden. Landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Auch der neue Entwurf des LROP nehme diesen Punkt auf und konkretisiere, dass keine Freiflächen, sondern bevorzugt bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen sowie Flächen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand in Anspruch genommen werden sollen.

 

Hinzu käme, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich auch nicht privilegiert seien und somit dem Grundsatz unterstehen, dass der Außenbereich von baulichen Anlagen  freigehalten werden sollen.

 

So stehe das Planungsrecht nach Ansicht der Verwaltung dem Vorhaben entgegen. Insbesondere sei die Fläche mit der Ausnahme des zeitlich begrenzten Torfabbaus im Sinne des Landesraumordnungsprogramms nicht vorbelastet. Auch bestehen in der direkten Umgebung keine Vorprägungen bzw. Vorbelastungen. So würden in den Freiflächen zwischen dem straßenzugeordneten Bereich und dem angrenzenden Naturschutzgebiet „Hollweger Moor“ erstmalig bauliche Anlagen errichtet. Eine dauerhafte Störung dieser Flächen sei zu erwarten. Herr Hinrichs zeigt darüber hinaus eine Darstellung mit allen genehmigten Torfabbauflächen, bei denen dann im ebenfalls eine derartige Nachnutzung denkbar sei. Aus diesen Gründen sollte dem Schutz des Außenbereichs ein hohes Gewicht zugesprochen und nach Ansicht der Verwaltung keine Planung eingeleitet werden, zumal eine Abgrenzung zu anderen Torfabbauflächen nicht ersichtlich ist.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die grundsätzlichen klima- und energiepolitischen Ziele und Herangehensweisen an. Die Ausschussmitglieder sprechen sich jedoch gemeinsam für regenerative Energien aus. Die rechtlichen Hürden könnten jedoch derzeit nicht durch die Stadt Westerstede in einem Bauleitplanverfahren alleine überwunden werden, da die übergeordneten raumordnerischen Voraussetzungen des Kreises und des Landes derzeit gegen das Vorhaben sprechen.

 

Abschließend vertreten die Ratsmitglieder die Auffassung, den Antrag zunächst zurückzustellen sowie mit dem Antragsteller in einen Dialog einzusteigen und ihm die derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen ändern, werde der Antrag dem Ausschuss erneut vorgelegt.

Zu der erneuten Beratung des Antrages werde vom Ausschuss ergänzend vorgeschlagen, dass die Verwaltung eine rechtliche Gesamtbetrachtung von möglichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Westerstede aufstellt. 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Der Antrag wird zurückgestellt. Dem Antragsteller wird die rechtliche Situation dargelegt. Bei geänderten rechtlichen Voraussetzungen insbesondere in der Raumordnung, wird der Antrag erneut beraten.
 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Enthaltung