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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/1069 und bittet Herrn Hinrichs um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Hinrichs erläutert, dass in den vergangenen Monaten die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. W1 bis W7 gefasst wurden. Aufgrund der Aufstellungsbeschlüsse könne die Verwaltung einzelne Bauvorhaben auf Antrag beim Landkreis Ammerland zurückstellen lassen. Eine Veränderungssperre gehe einen Schritt weiter und habe grundsätzlich die Wirkung einer generellen Bausperre und stelle insofern Bauvorhaben vorab und ohne weiteres Handeln der Stadt zunächst als unzulässig dar. Mit dem Erlass der Veränderungssperren solle während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. W1 bis W7 die Errichtung und der Abriss von baulichen Anlagen, die den Vorgaben der künftigen Bebauungspläne entgegenständen, verhindert werden. Sollten überwiegende öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen, könne eine Ausnahme von den Veränderungssperren zugelassen werden. Dies wäre z.B. der Fall, wenn sich der Bauherr an die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes hielte. Das Bedürfnis nach dieser befristeten Sicherung der Bauleitplanung ergäbe sich aus dem Umstand, dass die Erarbeitung und Aufstellung der Bebauungspläne wegen ihrer Komplexität einige Zeit benötige.
Beschlussvorschlag an den Rat: Die nachfolgenden Veränderungssperren zur Sicherung der jeweiligen eingeleiteten Bebauungsplanverfahren werden aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen: a) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W1 - Am Röttgen mit örtlichen Bauvorschriften - b) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - c) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - d) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 - Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - e) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften - f) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften - g) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften -
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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