Bürgerinformationssystem

Auszug - Barrierefreie und ÖPNV - gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhof  

 
 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:06 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
21/1013-01 Barrierefreie und ÖPNV - gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1013
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/1013-01 und bittet Herrn Leffers um weitere Ausführungen.

Herr Leffers erläutert kurz die umfassende Historie des TOPs und bittet Herrn Wittrock vom Ingenieurbüro BPR um weitere Ausführungen bzgl. der beauftragten Prüfung einer bestandsorientierten Variante.

Herr Wittrock trägt anhand der Präsentation die bekannten Planungsparameter zur barrierefreien Neugestaltung des ZOB in Westerstede vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Im weiteren Verlauf erläutert er den Begriff „Barrierefreiheit“her und geht dann auf die bestandsorientierte Variante ein. Bei der bestandsorientierten Variante würden lediglich die Bordsteinhen r die Busse auf 18 cm angesetzt, Überwegungen zwischen Rampe und Fahrbahn auf drei cm Höhe angesetzt, die Rampen einenge von drei Metern ausweisen sowie ein taktiles Leitsystem für Menschen mit Beeinträchtigungen hergestellt werden. Bei der Gegenüberstellung der bestandsorientierten Variante und den vorgegebenen Planungsparametern fiele auf, dass einige Punkte nicht zusammen passen:

-          Schaffung eines zukunftsfähigen ZOB mit ausreichender Anzahl an Haltestellen

    Es sollten mindestens 6 Haltestellenbereiche hergestellt werden; bei der bestandsorientierten Variante könnten nur 4 hergestellt werden

-          Herstellung einer umfänglichen Barrierefreiheit

    Kann hier nur bedingt hergestellt werden, da nur ein geringer Wetterschutz von 0,90 m aufgrund der bereits vorhandenen Haltestelleninseln (2,90 m Breite) hergestellt werden könne. Diese seien jedoch für einen ZOB unüblich (dieses Mindestmaß wäre eher bei weniger frequentierten ländlichen Haltestellen üblich)

    der Bus keine gradlinige Anfahrt hinbekommen würde, was zur Folge hätte, dass  die hintere Tür, die vermehrt von Menschen mit Beeinträchtigungen benutzt werde, durch den großen Abstand zum Bus ungünstig betreten werden würde (zu großes Spaltmaß = Überschreitung des zulässigen Maßes zwischen Bustür und Bordstein). 

-          Optimierung der Busfahrwege und Verbannung von ZOB-fremden Verkehren

    Die Bestandssituation würde sich nicht ändern, sodass auch hier keine Verbesserung in Sicht wäre (Busse fahren über Auf der Lohe und Am Rechter, zu viel PKW- Verkehr innerhalb des ZOB)

-          Verträgliche Einbindung des ZOB in das städtebauliche Umfeld

    Keine Aufwertung möglich, jedoch ändere sich nichts an dem aktuellen Bestand

Des Weiteren sei der Zustand der Fahrbahn im Bereich des heutigen ZOB mangelbehaftet und müsse grundlegend erneuert werden.

Ferner berichtet Herr Wittrock über ein Gespräch mit der Förderstelle (LNVG [Landesnahverkehrsgesellschaft] sowie dem ZVBN [Zweckverband Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen]) welche Fördermöglichkeiten bei der bestandsorientierten Variante möglich wären.

Grundsätzlich könne der ZOB in dieser Variante förderfähig sein. Allerdings wäre der Grad der Barrierefreiheit eines ZOB nicht angemessen und auch nicht zukunftsfähig. Des Weiteren könne auch nur eine Teilförderung des Wartebereichs erfolgen; die Fahrbahnoberfläche des ZOB wäre nicht förderfähig. Zu Bedenken sei auch, dass nach Förderungen von Maßnahmen eine generelle Zweckbindungsfrist von 20 Jahren bestehe. (Sperrfrist für weitere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen).

Insofern empfiehlt Herr Wittrock, keinen bestandsorientierten Umbau des ZOB vorzunehmen. Die Förderfähigkeit sei ungewiss und die Barrierefreiheit würde nur in einem geringen Standard umgesetzt werden.

Herr Leffers bedankt sich für die ausführliche Präsentation von Herrn Wittrock und unterstreicht das Wort „rderfähigkeit“; es sei enorm wichtig, eine Förderung von der LNVG und des ZVBN zu bekommen. Er bittet Herrn Semmelhaack als Vertreter der zuständigenrderstelle vom ZVBN um einen kurzen Redebeitrag.

Herr Semmelhaack ist der gleichen Ansicht wie Herr Wittrock und unterstützt seine Aussagen. Er weist nochmal drauf hin, wie wichtig es sei, dass der Bus eine gradlinige Anfahrt an die Busbordkante schaffe, um das erforderliche Spaltmaß einhalten zu können. Im Großen und Ganzen würde hier ein großer Aufwand mit geringer Verbesserung bei der bestandsorientierten Variante betrieben werden.

Herr Leffers verweist demnach auf die seinerzeit ausgearbeiteten Varianten 4 und 5 und bittet die Ausschussmitglieder um Wortmeldungen.

Nach einer kurzen Diskussion weisen die Ausschussmitglieder den Umbau des ZOB in einer bestandsorientierten Variante zurück und stimmen der Variante 5 zu.

Herr Leffers merkt abschließend an, dass bzgl. des Entfalls von Parkplätzen am Albert-Post-Platz, vor der OLB und in Höhe der Taxistände Gespräche mit den umliegenden Gewerbetreibenden durchgeführt werden sollen.


Beschluss:
Die ursprüngliche Planung des ZOB, erarbeitet vom Ingenieurbüro BPR aus Bremen, soll unter Benennung der Vorzugsvariante 5 weitergeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Detailpläne hinsichtlich der Ausstattung/ Möblierung der Flächen (Unterstände, Toiletten, Anzeigetafeln, Fahrradständer,  Beleuchtung etc.) und des Tiefbaus im Rahmen der HH-Mittel (Reste aus 2020) vorzubereiten und in der nächsten Sitzung zumindest als Vorentwürfe mit Kostenschätzungen vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2756 Straßen- und Wegeausschuss 2021-11-16 (1799 KB)