Bürgerinformationssystem
Frau Pottek verweist auf die Vorlage 21/1134 und erläutert kurz den Sachverhalt. Ratsfrau Ackermann trägt vor, dass die CDU-Fraktion die Problematik verstehe, eine Einzäunung von Schulgeländen aber kritisch sehe. Vandalismus sei ein großes Problem, jedoch sollte, wie im Sachverhalt genannt, zuvor versucht werden die Problematik durch eine Videoüberwachung oder andere Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Bei der anstehenden Schulbereisung könnten die örtlichen Gegebenheiten entsprechend begutachtet werden. Die für den Haushalt 2022 vorgesehenen Mittel sollten nicht ausschließlich für einen Zaunbau vorgesehen werden, sondern auch für Maßnahmen verwendet werden können, die der Verhinderung von Schäden durch Vandalismus dienten. Ratsherr Hooymann spricht sich generell gegen eine Einzäunung von Schulgeländen aus. Trotzdem müsse versucht werden, die Schäden durch Vandalismus möglichst gering zu halten. Die Rückstellung der Entscheidung bis nach der Schulbereisung halte er für richtig, um dann beurteilen zu können, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll seien. Auch er spricht sich dafür aus, die eingeplanten Mittel für die Vermeidung von Schäden durch Vandalismus verwenden zu können. Ratsfrau Beeken schließt sich den Auffassungen von Ratsfrau Ackermann und Ratsherrn Hooymann an. Die Schulgelände sollten Kindern aus der Umgebung auch nach Schulschluss zur Verfügung stehen. Sie spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Mittel für Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen verwendet werden können. Auch Ratsherr Kroon erachtet das Einzäunen von Schulgeländen für keine geeignete Lösung. Das Thema Vandalismus sei sehr vielschichtig. Es müsse klar kommuniziert werden, dass Glasflaschen auf einem Schulhof nichts zu suchen hätten. Es könne nicht sein, dass die Hausmeister ständig mit der Beseitigung von Glasscherben beschäftigt seien. Vielleicht sei die Maßnahme einer Videoüberwachung doch ein guter Lösungsansatz, auch wenn es für den Einsatz enge gesetzliche und datenschutzrechtliche Beschränkungen gäbe. Eventuell können so Personen oder Personengruppen identifiziert werden, die für die Vandalismusschäden verantwortlich seien. Für ihn könne das Einzäunen einer Schule nur die allerletzte Lösung sein. Auch gebe es an den Schulen hinsichtlich Vandalismus unterschiedliche Situationen. Hinsichtlich des Haushaltsansatzes sehe er es wie die Vorredner genauso, dass dieser Betrag nicht nur für den Bau eines Zaunes verwendet werden solle, sondern allgemein für Maßnahmen gegen Vandalismus eingesetzt werden solle. Herr Bruchmann beurteilt das Einzäunen einer Schule zwar als drastische Maßnahme, in seiner Eigenschaft als Lehrkraft könne er in einer solchen Maßnahme aber durchaus auch Vorteile erkennen. Den Schülerinnen und Schülern werde durch den abgeschlossenen Bereich das Gefühl einer geschlossenen Schulgemeinschaft vermittelt. Zudem würden Besucher von außerhalb daran gehindert werden, auf den Schulhof zu gelangen. Durch ungebetene Besucher könne es speziell in den Pausen zu Problemen kommen. Die Wahrnehmung der Aufsichtsplicht durch die Lehrkräfte würde vereinfacht. Hinsichtlich der Schäden durch Vandalismus würden sich auch die Schülerinnen und Schüler über Glasscherben oder anderen Müll beschweren. Herr Wedemann ergänzt, dass die Maßnahme hauptsächlich dem Schutz der Schülerinnen und Schüler dienen solle, um Gefährdungen durch Glasscherben und andere Hinterlassenschaften zu vermeiden. Ratsherr Lukoschus übergibt den Ausschussvorsitz für eine Wortmeldung an Ratsherrn Kroon. Ratsherr Lukoschus berichtet, dass er aus eigener Erfahrung mitteilen kann, dass er auf seiner morgendlichen Laufstrecke gerade im Bereich der Brakenhoffschule oftmals auf Hinterlassenschaften stoße, die auf einem Schulgelände nichts zu suchen hätten. Der vor Ort tätige Hausmeister Herr Papenfuß sei diesbezüglich sehr engagiert und häufig bereits früh morgens vor Ort, um das Gelände zu reinigen. Dies koste viel Zeit und Arbeit. Er spreche sich dafür aus, dass die Verwaltung nach der Schulbereisung mit den betroffenen Schulen das Gespräch suchen solle, um entsprechende Abhilfe zu schaffen. Eventuell könne ein verwaltungsinterner Arbeitskreis Maßnahmen erarbeiten. Als schnelle Lösung könne der Einsatz von Kameras geprüft werden. Mit einer Entscheidung über mögliche Maßnahmen sollte nicht bis zur nächsten Schulausschusssitzung gewartet werden. Alles was in der heutigen Diskussion an Argumenten vorgebracht worden sei, könne er nachvollziehen. Insbesondere die Spielplätze sollten aber für die Allgemeinheit offen gehalten werden. Ratsherr Kroon übergibt den Ausschussvorsitz zurück an Ratsherrn Lukoschus. Frau Hinrichs stellt fest, dass es überwiegender Wunsch der Ausschussmitglieder sei, den Beschlussvorschlag hinsichtlich der Haushaltsmittel zu ergänzen. Sie trägt den ergänzten Beschlussvorschlag vor. „Der Antrag auf Einzäunung des Schulgeländes wird zunächst zurückgestellt, da hier eine grundsätzliche politische Entscheidung erforderlich ist. Dennoch wird der Haushaltsausschuss gebeten, die im Falle einer positiven Entscheidung über den Antrag benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € für Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen vorsorglich in den Haushalt 2022 einzustellen. Die Haushaltsmittel werden bis zur Entscheidung mit einem Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung wird gebeten bis zur Schulbereisung alle für die Entscheidung relevanten Daten zusammen zu tragen.“
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||