Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0958-02 und bittet Herrn Janßen um nähere Erläuterung. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen sowie die ausgelegten Unterlagen während der vorgezogenen informellen Bürgerbeteiligung vor. Während der durchgeführten Beteiligung seien von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Plangebiet keine Stellungnahmen eingegangen. Die im TOP 6 erwähnte Stellungnahme des BUND würde auch in diesem Verfahren gelten und er verweist auf die Abwägung. In der Gesamtschau der Ergebnisse der laufenden Planverfahren im innerstädtischen Bereich schlägt Herr Janßen bestandsorientierte, zeitgemäße Festsetzungen vor. Insofern würden die Siedlungsstraßen so festgesetzt werden, dass sowohl die erste Baureihe, als auch deren rückwärtig gelegenen Grundstücksbereiche mit eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden dürften. Ratsherr Rust ist der Ansicht, dass die Traufhöhe von 4,50 m zu hoch angesetzt sei. Man solle diesen Punkt im weiteren Verfahren noch einmal überdenken. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Variante 2 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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