Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0976-02 und bittet Herrn Janßen um nähere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen sowie die ausgelegten Unterlagen während der vorgezogenen informellen Bürgerbeteiligung vor. Die im TOP 6 erwähnte Stellungnahme des BUND würde auch in diesem Verfahren gelten und er verweist auf die Abwägung. Im Zuge der Beteiligung seien von den Bürgerinnen und Bürger aus dem Plangebiet einige Stellungnahmen eingegangen, in denen sich mehrheitlich für die Variante 1 – bestandorientierte Variante- ausgesprochen wurde; lediglich in einer Stellungnahme wurde die Variante 2 – maßvolle Verdichtung – favorisiert. Herr Janßen erläutert sodann die weiteren textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, in denen unter anderem die Fassaden- und Vorgartengestaltung sowie Einfriedungen behandelt würden. Ratsherr Lukoschus ist der Ansicht, dass die Straße ‚Am Röttgen‘ ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufweise und die Bewohner dadurch belastet seien. Daher rege er ein Verkehrskonzept für das Quartier an.. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Variante 1 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Enthaltung
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