Bürgerinformationssystem

Auszug - Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch   

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1141 Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1141 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen.

Herr Hinrichs erläutert ausführlich die in der Beschlussvorlage beschriebene rechtliche Ausgangslage sowie die weitere Handhabung mit dem eingegangenen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen im Ortsteil Ihausen.

Seitens der Ausschussmitglieder wird das grundsätzliche Erfordernis eines neuen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ geteilt. Die Stadt Westerstede sollte bei dem Thema Windenergie Herr des Verfahrens sein und nicht nur Beteiligte bei übergeordneten Planungen. Weiterhin wird festgestellt, dass die Thematik hochsensibel und von subjektiven Bedenken geprägt sei. Insofern müssten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Schmidt-Berg erläutert Herr Leffers, dass der Anteil der regenerativen Energien im Stromnetz innerhalb der Stadt Westerstede in den vergangenen Jahren in etwa bei 80% bis 84% liege. Die aktuellen Zahlen und Entwicklungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Anmerkung der Verwaltung:
Der Anteil der regenerativen Energien am lokalen Stromverbrauch kann nicht als Indikator dafür herangezogen werden, dass eine Gemeinde planerisch ausreichend für die regenerativen Energien gemacht hat. Die Nutzung der Windenergie ist nach dem Baugesetzbuch privilegiert und ihr ist ein sog. substantielle Raum“ zu geben. Dieser Raum ist eine flächenmäßige und keine strommengenmäßige Betrachtung.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Ziel ist die Steuerung der privilegierten Windenergieanlagen und damit die Ausweisung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan der Stadt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Anteil regenerative Energien (226 KB)