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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1141 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert ausführlich die in der Beschlussvorlage beschriebene rechtliche Ausgangslage sowie die weitere Handhabung mit dem eingegangenen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen im Ortsteil Ihausen. Seitens der Ausschussmitglieder wird das grundsätzliche Erfordernis eines neuen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ geteilt. Die Stadt Westerstede sollte bei dem Thema Windenergie ‚Herr des Verfahrens‘ sein und nicht nur Beteiligte bei übergeordneten Planungen. Weiterhin wird festgestellt, dass die Thematik hochsensibel und von subjektiven Bedenken geprägt sei. Insofern müssten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Schmidt-Berg erläutert Herr Leffers, dass der Anteil der regenerativen Energien im Stromnetz innerhalb der Stadt Westerstede in den vergangenen Jahren in etwa bei 80% bis 84% liege. Die aktuellen Zahlen und Entwicklungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Ziel ist die Steuerung der privilegierten Windenergieanlagen und damit die Ausweisung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan der Stadt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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