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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1160. Ratsfrau Demirbilek äußert, dass sie die geplante Änderung der Geschäftskostenpauschale grundsätzlich befürworte. Jedoch würden auch Einzelbewerber Öffentlichkeitsarbeit leisten und Zeit und ehrenamtliche Arbeit investieren. Sie stellt einen Ergänzungsantrag, dass Einzelbewerber einen Grundbetrag in Höhe von 200,00 € p.a. erhalten und bittet um Genehmigung. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung wird seitens der Verwaltung festgestellt, dass dem Antrag von Ratsfrau Demirbilek nicht stattgegeben werden kann, da sich § 57 Absatz 3 NKomVG, auf welchem die Geschäftskostpauschale beruht, ausschließlich auf Fraktionen und Gruppen bezieht und eine Ausweitung auf Einzelbewerber rechtlich nicht möglich ist. Sollte eine Nachfrage beim Niedersächsichen Städte- und Gemeindebund etwas anderes ergeben, wird Ratsfrau Demirbilek entsprechend informiert und könnte dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag stellen. Ratsfrau Demirbilek empfinde es als sehr unfair. Sie sei von der Westersteder Bevölkerung mit einer Rekordstimmenzahl von über 1.500 Stimmen in den Stadtrat gewählt worden, finde es schade, dass dem gestellten Antrag nicht stattgegeben werden könne und ziehe den Antrag deshalb zurück. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 2. die Geschäftskostenpauschale wird weiter in der bisherigen Höhe mit einem jährlichen Grundbetrag von 400 € zuzüglich einer Pauschale von monatlich 2,50 € pro Sitz gewährt.
Außerdem ist festzustellen, dass zukünftig jährlich ein Verwendungsnachweis in einfacher Form zu erbringen ist.
Abstimmungsergebnis:
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