Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1147.
Wortmeldungen erfolgen keine. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Die Stadtkasse Westerstede wird ermächtigt, nicht benötigte liquide Mittel auch kurzfristig mit einer negativen Verzinsung anzulegen. Die Geldanlagen sind dabei sicher anzulegen. Es gilt somit der Grundsatz des geringen Risikos vor Rentabilität.