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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/0980-02 und bittet Frau Abel um weitere Ausführungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, den Werdegang des Bebauungsplanes sowie die ausgelegten Unterlagen während der erneuten öffentlichen Auslegung des Teilbereiches A vor. Die Ammerländer Wasseracht habe in ihrer Stellungnahme die Aufstellung eines gemeinsamen Oberflächenentwässerungskonzeptes für die Teilbereich A und B gefordert. Nach Rücksprache mit der Wasseracht werde die Entwässerung im Zuge der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren in Abstimmung mit der Wasseracht und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland erfolgen. Der Ausschssvorsitzende bedankt sich für die Erläuertungen und weist darauf hin, dass ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern im Teilbereich B zur planungs- und grundstücksrechtlichen Klärung stattgefunden habe; hierüber werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung näher berichtet. Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
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