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Vorlage - 21/0980-02  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A- Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0980
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
01.02.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.

 

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die öffentliche Auslegung des Verfahrens - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes 68 - wurde im Zeitraum vom 20.08.2021 bis einschl. 21.09.2021 durchgeführt. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 in zwei Teilbereiche zu teilen und den Teilbereich A erneut auszulegen. Der Teilbereich B wurde zur weiteren planungs- und eigentumsrechtlichen Klärung zunächst zurückgestellt;  es wird auf die Vorlage Nr. 21/0980-01 verwiesen.

Ein entsprechendes Gespräch mit den Grundstückseigentümern hat in der 2. KW stattgefunden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird hierüber berichtet.

 

Für den Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 68 wurde vom 05.01.2022 bis einschließlich 20.01.2022 die erneute Auslegung durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Vorwiegend handelte es sich hier um Änderungen zu Maßnahmen zum passiven Schutz vor Verkehrslärm und zu Ausführungen der Oberflächenentwässerung.

Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de  unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 21.01.2022 gegeben.

 

Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.

Der Beschlussvorschlag wird nachgereicht und der Sachverhalt ggf. ergänzt.

 

 

Zur zeitlichen Beratungsfolge der Bauleitplanung ist zu erwähnen, dass es seitens der Verwaltung beabsichtigt ist, die beiden Teilbereiche nach einer eventuellen Durchführung der öffentlichen Auslegung des Teilbereichs B zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und beide Planungen innerhalb einer Sitzung abschließend zu beraten und als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.

 

Ergänzung 27.01.2022

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange / Verbände haben sich keine Änderung ergeben, die eine erneute Auslegung erfodern.

 

H:\_Amt 6 Bauleitplanung\Verfahren fürs INTERNET\B 68 und F 48, Coldewey\Verfahren 2021\erneute Auslegung\Geltungsbereich Teil A.JPG


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 3.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 3.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen F48 + B 68

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen B 68 Teilbereich A, Träger öffentlicher Belange und Verbände (nachgereicht 27.01.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 68_Abwaegung_220126_TÖB (134 KB)      
Anlage 2 2 BP 68_Abwaegung_220126_Verbände (20 KB)      
Anlage 3 3 Westerstede_BP68_48FNP_Abwaegung_20211118-Priv(1) (304 KB)      
Stammbaum:
21/0980   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Wiederaufnahme des Verfahrens - erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-01   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Teilung des Geltungsbereichs in Teilbereiche - erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-02   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A- Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-03   Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen, Teilbereich B- erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1239   48. Flächennutzungsplanänderung - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereiche A und B - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Zusammenführung der Teilbereiche des Bebauungsplanes 68 - Feststellungsbeschluss - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage