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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des Verfahrens - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes 68 - wurde im Zeitraum vom 20.08.2021 bis einschl. 21.09.2021 durchgeführt. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 in zwei Teilbereiche zu teilen und den Teilbereich A erneut auszulegen. Der Teilbereich B wurde zur weiteren planungs- und eigentumsrechtlichen Klärung zunächst zurückgestellt; es wird auf die Vorlage Nr. 21/0980-01 verwiesen. Ein entsprechendes Gespräch mit den Grundstückseigentümern hat in der 2. KW stattgefunden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird hierüber berichtet.
Für den Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 68 wurde vom 05.01.2022 bis einschließlich 20.01.2022 die erneute Auslegung durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Vorwiegend handelte es sich hier um Änderungen zu Maßnahmen zum passiven Schutz vor Verkehrslärm und zu Ausführungen der Oberflächenentwässerung. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 21.01.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird. Der Beschlussvorschlag wird nachgereicht und der Sachverhalt ggf. ergänzt.
Zur zeitlichen Beratungsfolge der Bauleitplanung ist zu erwähnen, dass es seitens der Verwaltung beabsichtigt ist, die beiden Teilbereiche nach einer eventuellen Durchführung der öffentlichen Auslegung des Teilbereichs B zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und beide Planungen innerhalb einer Sitzung abschließend zu beraten und als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Ergänzung 27.01.2022 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange / Verbände haben sich keine Änderung ergeben, die eine erneute Auslegung erfodern.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen F48 + B 68 Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen B 68 Teilbereich A, Träger öffentlicher Belange und Verbände (nachgereicht 27.01.2022
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