Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 22/1215 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen.
Herr Hinrichs erläutert anhand eines Übersichtsplans die bestehenden Flächen der Spedition Grüßing GbR und beschreibt die dazugehörigen Geltungsbereiche der Bebauungspläne 66A und 66B. Geplant sei nunmehr eine Erweiterung des Speditionsbetriebes um einen LKW-Stellplatz, ein Hallengebäude und eine Rangierfläche. Aufgrund des konkreten Vorhabens solle das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angewandt werden. Dies biete Vorteile bei der Betrachtung der Lärmimmissionen, der Entwässerung, der Kompensation und der Erschließung, da der Vorhabenträger hier sämtliche Unterlagen selbst zu erstellen und beizubringen habe.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Diers erklärt Herr Hinrichs, dass die Erschließung des neuen Bebauungsplangebietes über das vorhandene Betriebsgelände der Spedition erfolge; perspektivisch könne jedoch eine Erschließung über eine neue Straße erfolgen, bei der sich der Vorhabenträger dann an den Kosten beteiligen müsse. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 C – vorhabenbezogener Bebauungsplan Spedition Grüßing Erweiterung wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (133. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |