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Auszug - Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede; a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Senkung der Krippenbeiträge - Änderung Satzungsanlagen b) Antrag der Frakion FWG Wir Ammerländer auf Änderung derGebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Westerstede  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1219 Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede;
a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Senkung der Krippenbeiträge - Änderung Satzungsanlagen
b) Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer auf Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Finke erteilt Herrn Lukoschus das Wort, um den Antrag der FWG vorzustellen.  Herr Lukoschus stellt den Antrag vor. Aus seiner Sicht seien die Familien durch den Beschluss über eine Erhöhung der Gebühren im Jahr 2020 enorm belastet worden. Diese Belastung habe sich durch die aktuellen Krisen bezüglich der Ukraine und der Covid-19 Pandemie verstärkt. Da sich der Antrag der CDU und der FWG ähneln würden, habe man sich geeinigt, die Anträge zu einem Änderungsantrag zu verschmelzen.

Herr Lukoschus übergibt das Wort an Herrn Schmidt-Berg. Dieser spricht an, dass sich Deutschland im Dauerkrisenmodus befinde. Insbesondere seien die Familien davon betroffen.  Durch die Ukraine-Krise würde sich der Krisenmodus verschärfen, wodurch die Unsicherheit der Familien steigen würde. Die aktuelle Gebührensatzung würde die Familien stark belasten. Bei der Beratung über die Satzung sei man im Jahr 2020 davon ausgegangen, dass sie Gebührenerhöhung circa 25 Prozent der Eltern betreffe.. Tatsächlich seien circa 60 Prozent der Eltern von der Erhöhung betroffen. Es sse jetzt reagiert werden, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt und aufrechterhalten werden müsse. Eine Änderung zu dem vorliegenden Antrag habe sich allerdings noch ergeben. Die Einkommensstufe 0 solle mit der Einkommensstufe 1 gleichgesetzt werden.
Herr Schmidt-Berg bittet um die Unterstützung aller im Sinne der Familien.

Herr Kroon erläutert, dass der damalige Arbeitskreis für die Gebührensatzung eine einvernehmliche Lösung erarbeitet habe. In diesem Arbeitskreis seien Vertreter aller Fraktionen der Politik sowie der Verwaltung, der Kindertagesstätten und der Eltern mit beteiligt gewesen. Man habe die Gebühren 8 Jahre stagnieren lassen und die Gebühren den damaligen aktuellen Verhältnissen angepasst. Diese neue Satzung inklusive der Anlagen sei danach durch ein Urteil als rechtmäßig befunden worden.              
Nichtsdestotrotz sei es in den letzten zwei Jahren zu erheblichen Belastungen der gesamten Bevölkerung gekommen. Daher habe die Mehrheitsgruppe den Änderungsantrag gestellt, dass alle Einkommensstufen um die Inflationsrate und die in der Satzung vorbehaltende Erhöhung für zwei Jahre zu senken.

Herr Lukoschus führt aus, dass vor zwei Jahren eine drastische Gebührenerhöhung vorgenommen wurde und dies zu Zweifeln an der sozialen Gerechtigkeit geführt habe. Das Urteil sei ein Einzelfall gewesen, das sich auf eine Familie bezogen habe. Daher dürfe dieses Urteil nicht verallgemeinert werden.

Herr Schmidt-Berg ergänzt, dass nicht die Satzung in Frage gestellt sei, sondern nur die Höhe der Gebühren unsozial sei. Weder die Anzahl der Stufen, noch das Verfahren der Gebührenberechnung solle geändert werden. Die Stadt Westerstede sei die Kommune mit den höchsten Beiträgen für die Kindertagesstätten.
Die Betreuung in den Kindertagesstätten müsse für die Familien erschwinglicher werden. Um die darüber hinaus beabsichtigte Steigerung der Qualität sicherzustellen,ssten dann zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Darüber könne man im Haushaltsausschuss beraten.

Herr Eilers befürwortet den Antrag der SPD, da dieser zu einer Entlastung der Familien führe. In zwei Jahren solle eine Evaluation durchgeführt werden. Man müsse auch die Finanzierung der anderen Aufgaben im Blick behalten. Des Weiteren sei der Antrag unbürokratisch umsetzbar.

Herr Fischer befürwortet ebenfalls den Antrag der SPD. Es müsse zu einer zeitnahen Entlastung der Familien unter Berücksichtigung der Interessen aller kommen. Bei der Entlastung sei darauf zu achten, dass keine Unterschiede gemacht werden.              
Ziel sei es nun, die Qualität in den Kindertagesstätten zu fördern. Mit einer Gebührensenkung sei dies nur schwer vorstellbar.

Herr Schmidt-Berg erläutert, dass die Entlastung der Einkommensstufen nach dem Antrag der CDU und FWG stufengerecht erfolgen würde. Der Antrag würde auch bei negativer Beschlussfassung weiterhin gelten und in der Ratssitzung wieder gestellt werden.

Herr Lukoschus gibt an, dass die Eltern eine höhere Entlastung als 10 Prozent benötigenrden. Man reagiere mit dem Antrag nicht nur auf die aktuellen Krisen, sondern auch auf die in 2020 beschlossenen Gebühren. Diese Gebühren seien damals schon nicht gerechtfertigt gewesen. Die Senkung der Gebühren dürfe nicht zu Lasten der Qualität führen.

rgermeister Rösner führt aus, dass alle Argumente nachvollziehbar seinen. Zudem führt er aus, dass die Möglichkeit bestehe, die Einstufung neu berechnen zu lassen, wenn man in einem Jahr mit erheblichen Mindereinnahmen durch das Einkommen rechne.               
Weiterhin müsse man die Stadt Westerstede als Gesamtkonzept betrachten. Die Refinanzierung der Betreuungsplätze sei ein wichtiger Aspekt. Aktuell würden die Betreuungsplätze mit circa 1 Million Euro seitens der Stadt bezuschusst werden. So bezahle kein Elternteil den Betreuungsplatz eines anderen Kindes. Bei einer Senkung der Gebühren sse sich der Zuschuss seitens der Stadt Westerstede erhöhen.

Frau Kundt-Bergmann fasst zusammen, dass das Ziel, die Entlastung der Eltern, von allen gewünscht sei. Jedoch dürfe die wirtschaftliche Lage nicht außer Acht gelassen werden. Sie schließe sich daher ihren Vorrednern an und befürworte den Vorschlag der SPD.

Herr Schmidt-Berg führt aus, dass bei der Haushaltsplanung eine Priorisierung der Budgets vorgenommen werde. Daher könne man aus anderen Bereichen Mittel bereitstellen, um die Mindereinnahmen, die durch die Gebührensenkung herbeigeführt werden würden, zu decken.              
Weiterhin erläutert er, dass die lange Aussetzung der Gebührenerhebung vor 2020 der politische Konsens war, da die Stadt Westerstede bereits damals die Kommune mit den höchsten Gebühren für die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten gewesen sei.

Herr Lukoschus erläutert, dass bei gleichbleibenden Einkommen die Familien trotzdem weniger Geld zur Verfügung hätten, da die Lebenshaltungskosten stetig steigen würden.

Nach einer anschließenden Diskussion über die Einzelheiten der Anträge verliest Ausschussvorsitzende Finke den nun abgeänderten Beschlussvorschlag vor:

Der gemeinsame Antrag der CDU und der FWG mit dem Wortlaut der CDU und Änderung dahingehend, dass die Einkommensstufen 0 und 1 gleich sein sollten.

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Nach der Abstimmung ergänzt Herr Lukoschus, dass man nicht aus Überzeugung dem Antrag der SPD zugestimmt habe. Man habe lediglich zugestimmt, damit eine Gebührensenkung erfolge. Es sei besser eine geringe Senkung durchzuführen, als keine Senkung.

Nach einer kurzen Diskussion ergibt sich, dass die CDU ihren Änderungsantrag auch in der Ratssitzung wiederholen würde.

Herr Kurt bittet darum, dass während der Sitzungen auf die Ordnung und den respektvollen Umgang geachtet werde.


 


Beschluss: Die in den Anlagen 3 und 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen festgelegten monatlichen Gebühren werden für das Betreuungsjahr 2022/23 und 2023/24 in jeder Einkommensstufe um jeweils 10 % gesenkt. Danach erfolgt eine Evaluation der tatsächlichen wirtschaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten.
 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig