Bürgerinformationssystem
Ratsfrau Kundt-Bergmann verliest den Antrag der Fraktion Bündnis90 / DIE GRUENEN zur Teilumstellung des stadteigenen Fuhrparks von Verbrennungsmotoren auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Herr Nappe verweist auf die der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen zur Übersicht der vorhandenen stadteigenen Fahrzeuge. Beim Baubetriebsamt fehle es momentan noch an der Elektroinfrastruktur. Die dort vorhandenen Stromanschlüsse würden für die Einrichtung von mehreren bzw. größeren Ladepunkten nicht mehr ausreichen; hier werde man jedoch im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung vorbereitend tätig werden. Bei dem aktuellen Dienstwagen des Rathauses laufe der Leasingvertrag im kommenden Jahr aus. Das Fahrzeug werde durch ein Fahrzeug mit Elektroantrieb, Modell Volkswagen ID.3, ersetzt. Angesichts der Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen habe der Lieferant zugesagt, dass die bisherige Leasingmöglichkeit zu gleichen Bedingungen bis zur Lieferung verlängert werde. Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich für die schrittweise Umstellung auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb aus. Wichtig sei das Vorhandensein der entsprechenden Infrastruktur. Bürgermeister Rösner weist auf die bereits gute Versorgung durch öffentlich zugängliche Ladesäulen in Westerstede im Vergleich mit anderen Kommunen hin. Ratsherr Hooymann befürwortet ebenfalls die schrittweise Umsetzung auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Der Beschlussvorschlag sollte jedoch auch für weitere zukünftige Entwicklungen, z. B. in Hinblick auf Wasserstoff, Anwendung finden. Ratsherr Kroon stimmt dem Antrag ebenfalls zu. Ratsfrau Kundt-Bergmann bittet bei zukünftigen Entscheidungen zwischen der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit langfristig zu denken und nicht nur die reinen Anschaffungskosten zu sehen. Nach weiterem kurzen Austausch bittet der Ausschussvorsitzende sodann um Abstimmung. Beschluss: Im Rahmen von Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen ist zukünftig neben der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch mindestens eine Variante mit alternativem Antrieb zu prüfen. Die jeweilige Anschaffung ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu tätigen.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||